Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung gehört im Grunde zu den Pflichtversicherungen, die jeder Bauherr haben sollte, der eine neue Immobilie errichten lässt. Diese Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren und Versicherten vor Schadensansprüchen Dritter bzw. die dadurch verursachten Kosten, die durch einen Schaden entstehen können, der auf der Baustelle verursacht worden ist. Grundsätzlich ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass von der Baustelle keine Gefahr für andere Personen ausgeht und natürlich auch keine fremden Sachen beschädigt werden dürfen, beispielsweise durch hinunter fallende Dachziegel oder Ähnlichem.

Da aber bereits jeden Tag sich viele Personen (Bauarbeiter, Architekten etc.) auf der Baustelle aufhalten, hat der Bauherr und Kreditnehmer im Grunde in der Praxis gar keine Möglichkeit, alle eventuellen Risiken auszuschalten, sodass keine Schäden oder Verletzungen von Personen aufgrund der Baustelle entstehen können. Ein klassisches Beispiel dafür, wie ein Schaden auf der Baustelle und natürlich in dem Sinne auch durch die Baustelle entstehen kann ist die nicht ausreichend abgesicherte Baugrube. Sollte sich ein dort spielendes Kind verletzen, weil es beispielsweise in die Baugrube hinein fällt und sich dabei ein Bein bricht, dann ist der Bauherr zunächst einmal für diesen Schaden verantwortlich und haftbar zu machen.

Es ist an dieser Stelle auch ein Irrglauben vieler Bauherren, dass das Schild "Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder" etwas an der rechtlichen Situation ändern würde, dass dennoch der Bauherr die Baustelle ausreichend vor unbefugtem Betreten schützen muss. Sollte also der genannte Schadensfall eintreten, würde an dieser Stelle die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung die Kosten für die Schadensregulierung übernehmen. Dabei war dieses geschilderte Beispiel natürlich noch eher harmlos, denn auf der Baustelle können selbstverständlich Personen auch schwer verletzt oder gar getötet werden. Diese Kosten könnte man dann in den meisten Fällen ohne Bauherrenhaftpflicht gar nicht aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus übernehmen.