Abschlußgebühren beim Bausparvertrag

Der Bausparvertrag gehört zu denjenigen Sparverträgen, bei denen der Kunde eine Gebühr bezahlen muss. Die auch als Abschlussgebühr bezeichnete Gebühr ist im Grunde eine Mischung aus Provision für den Vermittler und dem Kostenanteil des Verwaltungsaufwandes seitens der Bausparkasse. Im Grunde verlangt heute jede Bausparkasse eine solche Bausparvertrag Abschlussgebühr und erst vor kurzer Zeit wurde auch von den Gerichten bestätigt, dass die Berechnung einer Abschlussgebühr grundsätzlich zulässig ist. Allerdings besteht, wahrscheinlich auch aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks, zum einen nicht selten Verhandlungsspielraum bei der Abschlussgebühr, und zum anderen wird die Gebühr häufig unter bestimmten Voraussetzungen zurück erstattet. Generell kann man damit kalkulieren, dass die Abschlussgebühr zunächst zwischen einem und bis zu 1,60 Prozent liegt. Dabei ist die Bausparsumme die Basis. Schließt man also einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 60.000 Euro ab, dann muss man eine Abschlussgebühr von insgesamt zwischen 600 und 960 Euro zahlen.

Diese Abschlussgebühren muss man jedoch nicht bei Vertragsabschluss quasi bar auf den Tisch legen, sondern die Bausparkasse vereinnahmt diese Gebühren von den ersten Einzahlungen, die in Form der Sparrate in den Bausparvertrag fließen. Ob die Bausparvertrag Abschlussgebühr dann im Folgenden im Laufe der Sparzeit erstattet wird oder nicht, ist zum einen von der jeweiligen Bausparkasse abhängig und liegt auch zum anderen am Verhandlungsgeschick des Kunden. So ist es heute zum Beispiel durchaus möglich Vereinbarungen zu treffen, die zu Beispiel direkt bei Vertragsabschluss getroffen werden und beispielsweise vorsehen, das die Abschlussgebühr nach Zahlung der Sparraten über mindestens drei Jahre hinweg später erstattet wird. Viele Bausparkassen handhaben es mit der Bausparvertrag Abschlussgebühr zum Beispiel so, dass diese erstattet wird, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, der Bausparer das günstige Darlehen aber nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall wird die Abschlussgebühr also nur dann nicht erstattet, wenn das Bauspardarlehen an den Bausparer ausgezahlt wird. Erstattet wird die Abschlussgebühr übrigens auch dann fast nie, wenn man den Bausparvertrag vorzeitig kündigt, also vor Erreichen der Zuteilungsreife, unabhängig davon, ob man das Darlehen in Anspruch nehmen wollte oder nicht.

Grundsätzlich kann man die Frage danach, ob immer eine Bausparvertrag Abschlussgebühr gezahlt werden muss mit "Ja" beantworten. Allerdings ist eben die Einschränkung zu machen, dass die Gebühren nicht selten nach einiger Zeit erstattet werden. Wichtig im Rahmen der Abschlussgebühren ist noch zu erwähnen, dass die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag als Werbungskosten abgesetzt werden kann – unter bestimmten Voraussetzungen. Einerseits besteht die Möglichkeit, die Abschlussgebühren als Werbungskosten im Bereich Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Dieses ist möglich, wenn der Abschluss des Vertrages nicht in einem engen Verhältnis zu einem geplanten Bau einer Immobilie steht und dauerhaft positive Zinserträge aus dem Bausparvertrag heraus zu erzielen sind. Alternativ kann die Abschlussgebühr vom Bausparvertrag als Werbungskosten im Bereich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Das ist möglich, falls die mit dem Bausparvertrag finanzierte Immobilien zur Vermietung und zum Erzielen der daraus resultierenden Mieteinnahmen genutzt werden soll. Bei selbst genutzten Immobilien ist das Absetzen der Abschlussgebühr nicht möglich.