Auflösung vom Bausparvertrag
Nicht immer ist es dem Bausparer möglich, den Bausparvertrag über die komplette Laufzeit hinweg zu nutzen und bestehen zu lassen. Mitunter wird unerwartet Kapital benötigt, sodass der einzige Weg für den Bausparer darin besteht, den Bausparvertrag auflösen zu müssen. Das Bauspar auflösen sollte allerdings wirklich nur dann vorgenommen werden, wenn keine andere Alternative besteht, da man finanziell betrachtet hier Einiges an Kapital verlieren kann bzw. Gebühren zahlen muss. Generell besteht für den Bausparer zwar natürlich das Recht, dass bisher angesparte Bausparguthaben auch vorzeitig abzurufen, allerdings ist hier zumindest eine Kündigungsfrist einzuhalten, die zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Man muss sich im Zusammenhang mit der Auflösung bzw. der vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrages darüber im Klaren sein, dass es hier mitunter bis zu vier finanzielle Nachteile geben kann, welche durch diese Auflösung entstehen können.
Der erste Nachteil, der im Grunde immer vorhanden ist wenn man den Bausparvertrag auflösen möchte, ist die Tatsache, dass die gezahlte Abschlussgebühr nicht erstattet wird. Während man bei vielen Bausparkassen bei Erreichen der Zuteilungsreife des Bausparvertrages, also beim Erzielen der Mindestsparzeit, die Abschlussgebühren zurück erhält, ist das bei einer vorzeitigen Auflösung im Regelfall nicht so. Nimmt man zur Verdeutlichung einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000 Euro als Beispiel, dann würde bei einer Abschlussgebühr von durchschnittlich 1,20 Prozent hier bereits ein finanzieller "Verlust" von 600 Euro entstehen. Das ist aber bei weitem noch nicht der einzige Nachteil beim Bauspar auflösen. Der zweite Nachteil besteht darin, dass fast immer eine Vorfälligkeitsgebühr zu zahlen ist, wenn der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst wird. Diese Gebühr kann bis zu einem Prozent pro Monat betragen. Zudem kann die Bausparkasse die Auflösung und Auszahlung des Guthabens auch verschieben, falls gerade viele Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden und daher nicht genügend Kapital und Guthaben vorhanden wäre, wenn die Auszahlung sofort stattfinden würde.
Zwei weitere mögliche finanzielle Nachteile der Auflösung ist das Verlieren einer eventuell erhaltenen Arbeitnehmersparzulage und/oder der Wohnungsbauprämie. Ist vor der Auflösung die Vertragsbindungszeit von mindestens sieben Jahren nicht eingehalten worden, dann muss sowohl die erhaltene Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie zurück gezahlt werden. Man spricht in diesem Fall auch von einer so genannten schädlichen Auflösung. In der Summe kann es demnach nicht selten vorkommen, dass man durch das Bausparvertrag auflösen einen finanziellen "Schaden" von insgesamt über 1.000 Euro hinnehmen muss, auch wenn das Bausparen als solches stets als sehr flexibel bezeichnet wird. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollte die Auflösung/Kündigung übrigens immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Bausparkasse. Mit der Auflösung in der Darlehensphase sind hingegen keinerlei Nachteile verbunden, weil Sondertilgungen ohne Gebühren zulässig sind.