Bausparvertrag vorzeitig kündigen

Auch wenn man einen Bausparvertrag generell mit dem Ziel abschließt, dass man diesen bis zum Ende der Ansparphase über einen bestimmten Zeitraum hinweg nutzt und dann häufig auch noch das günstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, so kann es dennoch aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass man den Bausparvertrag kündigen muss oder möchte. Generell ist die Kündigung des Bausparvertrages auch kein größeres Problem, aber trotzdem sollte der Bausparer hier einige Aspekte beachten, denn es können durchaus durch eine Kündigung des Bausparvertrages einige finanzielle Nachteile entstehen. Generell muss man jeweils zwei verschiedene Situationen unterscheiden, wenn es darum geht, den Bausparvertrag zu kündigen. Hier muss man aber zwei verschiedene Fälle betrachten. Der eine Fall betrifft die Kündigung während der Ansparphase des Bausparvertrages und der zweite den Zeitraum nach Auszahlung des Bausparkredites, wo die Tilgungsphase schon eingesetzt hat. Näheres finden Sie hier.

Den Bausparvertrag vorzeitig kündigen sollte man in der Ansparphase wenn es möglich ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese beträgt im Normalfall drei oder mitunter auch sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist wird dann das bisher angesparte Guthaben ausgezahlt. Falls man ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Bausparvertrag vorzeitig kündigen möchte, berechnen viele Bausparkassen nämlich Vorschusszinsen bzw. eine Art Vorfälligkeitsentschädigung, was durchaus ein Prozent pro "zu früh" verfügtem Monat ausmachen kann. Generell hat man immer finanzielle Nachteile bei einer Kündigung während der Ansparphase, auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese Nachteile bestehen vor allem darin, dass die gezahlte Abschlussgebühr nicht zurück erstattet wird. Zudem gehen oftmals auch Prämien verloren, wenn der Bausparvertrag vor Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist gekündigt wird, seien es Wohnungsbauprämien vom Staat oder ein Bonus der Bausparkasse, der oftmals als Ergänzung zum Guthaben-Zinssatz bei Einhaltung der "Laufzeit" gezahlt werden würde.

Möchte man den Bausparvertrag kündigen, wenn sich dieser bereits in der Tilgungsphase des Darlehens befindet, so muss man hingegen keine finanziellen Nachteile befürchten. Es fallen hier keine Gebühren oder Strafzinsen an, sondern die vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages nach bereits begonnener Darlehensphase ist mit einer Sondertilgung des Bauspardarlehens gleichzusetzen. Und da Sondertilgungen beim Bauspardarlehen ohnehin immer ohne Nachteile oder Gebühren gestattet sind, stellt diese Kündigung den Bausparer auch vor keinerlei finanzielle Probleme. Es ist somit zusammenfassend erläutert ein recht großer Unterschied, ob man einen Bausparvertrag vorzeitig in der Ansparphase oder während der Darlehensphase kündigt. Daher sollte man hier auch die Alternative in Betracht ziehen, statt einer Kündigung in der Ansparphase stattdessen einen Ratenkredit aufzunehmen, falls dringend Kapital benötigt wird, und den Bausparvertrag "ganz normal" weiter laufen zu lassen oder für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen.