Zuteilung des Bausparvertrages
Die Zuteilung eines Bausparvertrages ist immer dann ein wichtiger Aspekt, falls der Bausparer das Bauspardarlehen nutzen möchte. Wer einen Bausparvertrag lediglich als einen reinen Sparvertrag nutzt und keinen Wert auf den Erhalt des Darlehens legt, für den ist die mögliche Zuteilung uninteressant. Die Bausparvertrag Zuteilung bedeutet, dass der Bausparvertrag eine Phase erreicht hat, in welcher die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgen kann. Möchte der Bausparer die Zuteilung des Vertrages erreichen, so müssen zuvor verschiedene Voraussetzungen erfüllt worden sein. Insgesamt gibt es drei Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit die Auszahlung des Bauspardarlehens seitens des Bausparers beantragt werden bzw. dann auch erfolgen kann. Die erste für die Bausparvertrag Zuteilung zu erfüllende Voraussetzung ist das Erreichen des Mindestguthabens. Das Mindestsparguthaben muss je nach gewähltem Tarif entweder 40 oder 50 Prozent der gewählten Bausparsumme betragen.
Schließt der Bausparer also einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 80.000 Euro ab, dann müssen von diesen 80.000 Euro insgesamt 32.000 bzw. 40.000 Euro angespart werden, denn vorher ist keine Auszahlung der restlichen 48.000 bzw. 40.000 Euro in Form des Bauspardarlehens möglich. Bevor der Bausparer die Zuteilung des Bausparvertrages realisieren kann, müssen jedoch noch zwei weitere Voraussetzungen neben dem Erreichen der Mindestsparsumme erfüllt sein. Das ist als zweite Voraussetzungen das Erfüllen der Mindestvertragsdauer. Aufgrund des Systems des Bausparens als solches ist es nicht möglich, dass der Bausparer im oben genannten Beispiel sofort bei Vertragsabschluss die 40.000 Euro Mindestsparanteil einzahlt und anschließend dann die sofortige Zuteilung des Vertrages und Auszahlung der Darlehenssumme beansprucht. Diese Mindestlaufzeit bzw. Mindestspardauer beträgt zumeist 18 Monate im Rahmen der so genannten Classic-Tarife und 48 Monate bei den verschiedenen Vario Tarifen. Die dritte Voraussetzung, die für die Bausparvertrag Zuteilung erfüllt sein muss, ist das Erreichen der Mindestbewertungszahl.
Diese Mindestbewertungszahl wird im Grunde jährlich neu von der jeweiligen Bausparkasse festgelegt und richtet sich unter anderem auch danach, wie das Verhältnis zwischen der Summe aller Sparbeiträge und den in Anspruch genommenen Darlehen der Bausparer insgesamt ist. Denn es kann natürlich insgesamt nur diejenige Summe als Bauspardarlehen an die Bausparer vergeben werden, die zuvor als Guthaben im so genannten Bauspartopf vorhanden ist. Somit kann die Bausparkasse durch eine Erhöhung der Mindestbewertungszahl erreichen, dass sich die Zuteilung etwas hinaus zögert, sodass zunächst noch etwas Sparguthaben "gesammelt" werden kann. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrages errechnet sich aus einem Faktor von Sparguthaben und der bisherigen Spardauer. Aktuell liegt diese Mindestbewertungszahl bei den Bausparkassen im Bereich zwischen 170 und 190 Punkten. Erst wenn alle diese drei genannten Bedingungen erfüllt werden kann die Zuteilung erfolgen. Es vergehen für den Bausparer von der Zuteilung bis zur effektiven Auszahlung des Bauspardarlehens in der Praxis meistens zwischen drei und sechs Monate.