Offene Immobilienfonds
Bei den offenen Immobilienfonds hat der Anleger nicht nur die Auswahl zwischen Fonds, die in Wertpapiere wie Aktien, Renten und Geldmarktpapiere investieren, sondern auch den Anlegern, die gerne auf indirektem Wege in Immobilienwerte investieren möchten, steht mit den offenen Immobilienfonds eine Alternative zur Verfügung. Bevor man sich jedoch für einen offenen Immobilienfonds als Geldanlage oder zum regelmäßigen Sparen entscheidet, sollten auch hier die Risiken bekannt sein. Keinesfalls darf übrigens der offene mit dem geschlossenen Immobilienfonds verwechselt werden, da es sich hier um zwei ganz unterschiedliche Anlageformen mit unterschiedlich hohen Risiken handelt. Die Funktionsweise der offenen Immobilienfonds kann man sich vereinfacht so vorstellen, dass der Fonds Kapital in Gewerbeimmobilien investiert und aus dem Fondsvermögen heraus Fondsanteile ausgibt. Der Ertrag besteht bei den offenen Immobilienfonds vorrangig aus Miet- und Pachteinnahmen, kann zusätzlich aber auch noch aus einem Gewinn durch den An- und Verkauf von Immobilien bestehen.
Die Sicherheit und die Rendite bei offenen Immobilienfonds
Im Allgemeinen gelten die offenen Immobilienfonds sowohl was die Rendite als auch die Sicherheit betrifft als eine Art „Mittelweg“ zwischen Renten- und Geldmarktfonds auf der einen Seite sowie den Aktienfonds auf der anderen Seite. Durchschnittlich weisen die Immobilienfonds im langfristigen Mittel eine Rendite zwischen vier und fünf Prozent auf, wobei natürlich auch hier die Art des Investments von großer Bedeutung ist. Dass die Rendite auch deutlich geringer sein kann, wenn es zu strukturellen Problemen im Immobilienbereich kommt, hat erst vor kurzer Zeit die Immobilienkrise verdeutlicht. Bezüglich der Sicherheit ist es so, dass zwar stets Sachwerte in Form der Immobilien hinter dem Fondsvermögen, jedoch ist es in der jüngsten Vergangenheit (Anfang 2011) durchaus vorgekommen, dass offenen Immobilienfonds vorübergehend die Anteile der Anleger nicht zurück nehmen konnten. Somit besteht für den Anleger das Risiko, dass eine theoretisch tägliche Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht immer gegeben ist.
Wichtige Neuerungen im Bereich der offenen Immobilienfonds (Stand März 2011)
Auch aufgrund der zuvor kurz angesprochenen Probleme bei der Rücknahme von Anteilen, die bei den offenen Immobilienfonds in den Jahren 2010 und 2011 vermehrt aufgetreten sind, gibt es einige wichtige Änderungen, die im März 2011 per Gesetz auch bereits vom Bundesrat genehmigt wurden. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass es nun nicht mehr ohne Einschränkungen möglich ist, die Anteile an offenen Immobilienfonds jederzeit zu verkaufen. Und zwar können Anteile zukünftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten verkauft werden. Kauft man aktuell Anteile an offenen Immobilienfonds, so gilt zudem künftig eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren. Dadurch soll vor allem vermieden werden, dass institutionelle Anleger durch einen „plötzlichen“ Verkauf größerer Anteilsmengen wieder Liquiditätsprobleme beim Fonds verursachen. Es gibt jedoch eine Ausnahme von der o.g. Regelung, die dafür sorgt, dass das Investment in offenen Immobilienfonds für den „normalen“ Privatanleger weiterhin attraktiv bleibt. Und zwar dürfen unabhängig der genannten Fristen pro Halbjahr Anteile von bis zu 30.000 Euro Gegenwert nach wie vor sofort verkauft werden.