Basistarif

Den PKV Basistarif gibt es nunmehr im dritten Jahr. Geschaffen wurde dieser spezielle Tarif, der übrigens im Gegensatz zu den anderen PKV-Tarifen vom Gesetz her vorgeschrieben ist vor allem deshalb, weil im Jahre 2009 die Krankenversicherungspflicht eingeführt worden ist. Mit dem Basistarif haben nun auch Privatversicherte die Möglichkeit, sich relativ bezahlbar privat zu versichern. Gedacht ist der Basistarif in erster Linie für die Bürger, die sich nicht (mehr) in der GKV versichern dürfen, sich aber auch die „höherwertigen“ Tarife der PKV nicht leisten können. Der größte Nachteil des Basistarifs ist sicherlich, dass hier die Leistungen nur auf GKV-Niveau sind, sodass der ansonsten oftmals genannte Vorteil einer privaten Krankenversicherung – die besseren Leistungen als in der GKV – hier nicht zutrifft. Sowohl von den Leistungen als auch vom Beitrag her ist der Basistarif also in etwa mit der GKV zu vergleichen, zumal beim Basistarif auch im Gegensatz zu allen anderen PKV Tarifen der Gesundheitszustand des Versicherten keine Auswirkung auf die Höhe des Beitrages haben darf.

Die Vorteile des Basistarifs für den Versicherten


Der Basistarif wurde seinerzeit geschaffen, da in Deutschland die Krankenversicherungspflicht eingeführt wurden ist. In weiten Teilen ersetzt der Basistarif seitdem den vorherigen Standardtarif, bei dem es sich auch schon um eine relativ preisgünstige PKV Tarif-Variante gehandelt hat. Neu an dem Basistarif ist, was sicherlich auch für den Versicherten der größte Vorteil ist, dass der Gesundheitszustand keine Rolle mehr für die Festsetzung des Beitrages spielen darf. Zudem darf der zu zahlende Beitrag nicht höher als der Höchstbeitrag zur GKV sein. Privatversicherte, die sich in diesem Basistarif versichern möchten, dürfen im Gegensatz zu Zeiten des Standardtarifs nun nicht mehr „abgewiesen“ werden, sodass man hier auch von einem Kontrahierungszwang spricht. Aufgrund der Krankenversicherungspflicht muss die PKV den Versicherten sogar dann weiter versichern, wenn er seine Beiträge nicht mehr zahlen kann.

Die Nachteile / Probleme des Basistarifs


Für den Versicherten besteht der Hauptnachteil des Basistarifs darin, dass die Leistungen lediglich denen der GKV entsprechen. Der eigentliche Vorteil einer PKV, nämlich die sehr guten Leistungen, kann also im Basistarif nicht genutzt werden. Aber auch für die PKV selbst ist der Basistarif mittlerweile zu einem nicht besonders gern gesehenen Tarif geworden, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Die Begründung sieht so aus, dass nicht wenige private Krankenversicherer mit dem Basistarif einen Verlust einfahren, weil die Einnahmen (Beitragszahlungen) geringer als die Ausgaben (Aufwendungen) sind. Die Ursache liegt laut Angaben einiger Versicherer vor allem darin, dass es eine immer größer werdenden Anzahl von Versicherten gibt, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Wenn diese Versicherten nicht ohnehin schon im Basistarif sind, werden sie dorthin „verschoben“, wobei das Kündigen der Versicherung seitens des Versicherer eben nicht mehr möglich ist. Kann der Versicherte seine Beiträge nicht mehr zahlen, erhält er zwar nur noch die medizinische Grundversorgung bzw. die Kosten dafür erstattet, aber dennoch sind die Aufwendungen der PKV natürlich immer höher als die Einnahmen, wenn eben keine Einnahmen vom Versicherten in Form der Beitragszahlungen mehr vorhanden sind.