Beamte
Die Beamten zählen hierzulande zu den Berufsgruppen, die bezogen auf die Krankenversicherung zwischen den beiden Systemen frei wählen können. Damit sind die Beamten neben den Studenten, Selbständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern ab einem bestimmten Einkommen die einzige Gruppe, welche dieses Wahlrecht besitzen. In vielen Fällen entscheiden sich die Beamten dann auch für eine PKV, was verschiedene gute Gründe haben kann. Denn nicht nur bei den Leistungen kann die PKV meistens punkten, sondern gerade den Beamten werden auch noch besonders günstige Tarife angeboten. Die Begründung sieht so aus, dass die PKV nur einen Teil der Kosten übernehmen muss, die bei Behandlungen oder sonstigen medizinischen Leistungen bei Beamten anfallen. Zu begründen ist diese Tatsache mit der Beihilfe, auf die Beamte einen Anspruch haben, die sich privat krankenversichern.
Günstige Beiträge mit dennoch guten Leistungen
Auch wenn es nicht automatisch immer zutrifft, aber im Durchschnitt betrachtet zählen Beamte zu den Berufsgruppen, die ein sehr gutes Einkommen erzielen. Und da im Zuge der GKV der Beitrag ausschließlich auf Basis dieses dann oftmals hohen Einkommens berechnet wird, ist das bereits ein guter Grund für viele Beamte, sich für die PKV zu entscheiden, deren Beitrag nichts mit dem Einkommen zu tun hat. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die privaten Krankenversicherer den Beamten ohnehin vielfach spezielle Tarife, auch als Beamten-Tarife bezeichnet, anbieten können, die ein gutes Preis-Leistungsverhältnis beinhalten. Die Beamten bekommen also als Versicherte ein gutes Leistungspaket „geschnürt“, wobei sich der Beitrag zur Krankenversicherung dennoch in einem vergleichsweise moderaten Rahmen hält. Insofern ist die PKV vorrangig auch für alleinstehende Beamte meistens die gewählte Alternative. Etwas mehr nachdenken muss man als Beamter dann, wenn die Familie ins Spiel kommt. Denn eine Familienversicherung gibt es bei der PKV bekanntlich nicht, sodass die GKV dann unter Umständen die günstigere Art der Krankenversicherung sein könnte.
Die Beihilfe für Beamte
Wie kurz angesprochen ist es auch ein Grund dafür, dass Beamte einen vergleichsweise günstigen Tarif nutzen können, dass die Krankenkasse nicht wie bei Selbständigen oder bei Angestellten die vollen Kosten für Behandlungen übernehmen muss, sondern je nach Status und Bundesland, in welchem der Beamte beschäftigt ist, sind nur zwischen 20 und 50 Prozent der Kosten zu übernehmen. Denn privat krankenversicherte Beamte haben einen Anspruch auf die Beihilfe, die im Grunde indirekt den bei Beamten nicht vorhandenen Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung „ersetzen“ soll. Die Höhe der Beihilfe bewegt sich zwischen 50 und 80 Prozent. Vom Ablauf einer Kostenabrechnung nach einer Behandlung sieht das dann bei den Beamten in etwa so aus, dass der Versicherte vom Arzt eine Rechnung bekommt, und diese zunächst bei der Beihilfestelle einreicht. Die Beihilfe übernimmt dann den vereinbarten Anteil der Kosten, sodass der Krankenversicherte nun nur noch die Rechnung bei seiner PKV einreichen muss, welche dann meistens die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag der Beihilfe bezahlt.