Beiträge

Neben den Leistungen spielen für die meisten Verbraucher im Bezug auf die Krankenversicherung natürlich die Kosten die größte Rolle, die in Form der Versicherungsbeiträge auf den Krankenversicherten zukommen. Während sich der Beitrag zur GKV sehr einfach berechnen lässt, ist das bei den privaten Krankenversicherern deutlich komplizierter, da der Beitrag hier von diversen Faktoren abhängig ist, die man vorab als Verbraucher so im Detail gar nicht „auswerten“ kann. Wer also vor der Entscheidung steht, sich neu krankenversichern, der sollte zwei Kostenvergleiche durchführen, nämlich einmal zwischen der GKV und der PKV um die generell günstigere Versicherungsart heraus zu finden, und falls die PKV generell die gewünschte Variante ist, müssen natürlich noch die verschiedenen Angebote der privaten Versicherer miteinander verglichen werden.

Die Beitragsberechnung in der GKV


Wie bereits kurz erwähnt ist die Berechnung der Beiträge zur GKV sehr einfach, und kann auch vom Verbraucher selbst ohne Weiteres durchgeführt werden. Man benötigt dazu als Grundlage lediglich sein monatliches Bruttoeinkommen und den aktuellen Beitragssatz zur GKV. Dieser liegt momentan (2011) bei 15,5 Prozent. Etwas weniger als die Hälfte dieses Beitragssatzes, nämlich 7,3 Prozent, übernimmt der Arbeitgeber, sodass der Arbeitnehmer also 8,2 Prozent zahlen muss. Wer also beispielsweise ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat hat, der muss insgesamt einen Krankenversicherungsbeitrag von 465 Euro zahlen, wovon der Arbeitgeber dann 219 Euro übernimmt, während man als Arbeitnehmer einen Anteil von 246 Euro selbst zahlen muss. Der Beitrag zur GKV kann jedoch nicht ins „Unermessliche“ steigen, da es eine bestimmte Einkommensgrenze gibt, ab deren Überschreiten für das darüber liegende Einkommen kein Beitrag zur GKV mehr berechnet wird. Diese Einkommensgrenze wird auch als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet und beträgt aktuell (2011) 4.125 Euro pro Monat.

Die PKV-Beitragsberechnung


Die Berechnung des Beitrages zur PKV kann vom Verbraucher nicht selbst durchgeführt werden, da zwar die Kriterien, die als Basis für die Berechnung dienen bekannt sind, aber weder die Gewichtung noch die Auswirkung auf den Beitrag festgelegt ist, sodass hier jede PKV anders vorgehen kann. Berechnet wird der Beitrag auf der Basis des Eintrittsalters des Versicherten, dessen Geschlecht, dem Gesundheitszustand und natürlich danach, für welche Leistungen er sich entschieden hat (Tarif). Das Einkommen wird bei der Beitragsfeststellung zur PKV überhaupt nicht berücksichtigt. Einige Personengruppen erhalten zudem mitunter besonders günstige Angebote, wie zum Beispiel Beamte oder auch Studenten. Etwas verallgemeinernd kann man festhalten, dass vor allem Versicherte unter 30 Jahren, die zudem einen guten Gesundheitszustand haben, sich privat noch vergleichsweise günstig versichern können, wobei es dann natürlich noch darauf ankommt, welchen Tarif man wählt.