Familien
Besonders Familien sollte sich genau überlegen, für welche Art der Krankenversicherung sie sich entscheiden, falls frei zwischen PKV und GKV zu wählen ist. Der wohl wichtigste Unterschied für Versicherte mit Ehepartner und/oder Kindern zwischen der PKV und der GKV ist, dass es im Zuge der GKV eine Familienversicherung gibt, die innerhalb der PKV in dieser Form nicht existiert. Die Familienversicherung der GKV hat den großen Vorteil, dass neben dem Hauptversicherten alle Familienmitglieder zusätzlich kostenlos mitversichert sein können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen bestehen darin, dass Kinder noch minderjährig sind bzw. sich im Studium oder in der Ausbildung befinden. Zudem, und das gilt dann auch für den eventuell kostenfrei mit zu versichernden Ehepartner, darf das monatliche Einkommen nicht oberhalb von 365 Euro liegen. Bei einem Minijob sind bis zu 400 Euro monatlich „erlaubt“. Sind diese genannten Bedingungen nicht erfüllt, so müssen Familienmitglieder auch in der GKV den „vollen“ Beitrag zahlen.
Die Versicherung von Familienmitgliedern
Wie schon kurz erwähnt gibt es im PKV-Bereich keine Familienversicherung. Der Nachteil an dieser Regelung ist, dass jedes einzelne Familienmitglied, egal ob Kind oder Erwachsener, kostenpflichtig versichert werden muss. Der Vorteil besteht jedoch zumindest darin, dass man für jedes Mitglied einen individuellen Versicherungsumfang und individuelle Leistungen wählen kann. Hinzu kommt noch der Aspekt, dass besonders Kinder schon zu einem relativ geringen Beitrag privat krankenversichert werden können, der teilweise nicht einmal 80 Euro monatlich beträgt. Bezüglich der Kinder gibt es zudem noch eine Besonderheit zu beachten, denn es ist nicht automatisch immer möglich, dass die Kinder überhaupt privat versichert werden können. Keine Probleme bestehen dann, wenn beide Elternteile im Zuge der PKV versichert sind, denn dann können auch alle Kindern privat krankenversichert werden. Ist kein Ehepartner privat versichert, müssen auch die Kinder gesetzlich krankenversichert werden. Wenn ein Elternteil privat krankenversichert und der andere Teil gesetzlich versichert ist, kommt es zunächst darauf an, wer das höhere Einkommen erzielt. Ist das der Partner, der privat versichert ist, so kann auch das Kind privat versichert werden. Bis auf einige Ausnahmen ist das allerdings dann nicht möglich, wenn der „Besserverdiener“ gesetzlich versichert ist.