Gesundheitsprüfung

Bei der PKV ist es im Gegensatz zur GKV so, dass der Beitrag sich auch in nicht unerheblichem Umfang nach dem Gesundheitszustand des Antragstellers bzw. des Versicherten richtet. Einzige Ausnahme bildet der Basistarif, denn dort darf der Gesundheitszustand keinen Einfluss auf die Beitragshöhe haben. In allen anderen Tarifen ist es hingegen so, dass die Krankenversicherer stets neben dem Alter, dem Geschlecht und den gewählten Leistungen auch den gesundheitlichen Zustand des Versicherten als Merkmal mit in die Beitragsfestsetzung einbinden. Festgestellt wird der Gesundheitszustand prinzipiell auf zwei verschiedene Arten. Meistens muss der Versicherte einige Fragen zur Gesundheit beantworten, und zwar im Zuge des Aufnahmeantrages zur jeweiligen privaten Krankenversicherung. Aus unterschiedlichen Gründen verlangen manche Krankenversicherer aber auch eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung des Gesundheitszustandes. Falls der Antragsteller damit nicht einverstanden ist kann er davon ausgehen, dass der Aufnahmeantrag abgelehnt wird, was allerdings wiederum nicht für den Basistarif gilt.

Was beinhaltet der Gesundheitsfragebogen?


Generell möchte der Krankenversicherer den Gesundheitszustand deshalb wissen, weil er dadurch in größerem Umfang einschätzen kann, ob in der Zukunft besondere Ausgaben auf ihn zukommen könnten, weil der Versicherte beispielsweise eine Krankheit hat, die häufigere Behandlungen benötigt, was für die Krankenkasse natürlich einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellt. Doch welche Art von Fragen beinhaltet der Fragebogen zur Gesundheit eigentlich? Zu den in nahezu jedem Gesundheitsfragebogen auftretenden Fragen gehört zum Beispiel die Frage nach chronischen Erkrankungen und ob regelmäßig Medikamente eingenommen werden. Auch nach akuten Erkrankungen wird natürlich gefragt, sowie nach bereits durchgeführten Operationen. Ebenfalls wird eine Art Liste von Erkrankungen bzw. Risikofaktoren wie Diabetes, Bluthochdruck, Allergien, Rheuma, Asthma etc. „abgefragt“. Letztendlich kann man als Versicherter heute davon ausgehen, dass bereits bei der kleinsten chronischen Erkrankung ein höherer Beitrag (im Vergleich zum „Normalbeitrag“) zu zahlen ist. Selbst eine anscheinend harmlose Allergie gegen Gräser-Pollen, die sich schon seit Jahren lediglich durch leichtes Jucken der Nase äußert und ansonsten keinerlei Beschwerden verursacht, führt aller Voraussicht nach zu einem höheren Beitrag.

Was ist die Folge von akuten oder chronischen Erkrankungen?


Gehen anhand der im Gesundheitsfragebogen gegebenen Antworten gesundheitliche Probleme hervor, so wird das meistens dazu führen, dass die Krankenversicherung einen höheren Beitrag verlangt. Man spricht hier auch von einem Risikozuschlag, der auf den „Normalbeitrag“ aufgerechnet wird. Der Normalbeitrag wäre hier der Beitrag, den der Versicherte bei ansonsten gleichen Bedingungen ohne gesundheitliche Probleme zahlen würde. Je nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. der bestehenden Risikofaktoren, kann der Beitrag durchaus im höheren zweistelligen Prozentbereich ansteigen. Auch wenn einige Verbraucher aufgrund dieser bestehenden finanziellen„Nachteile“ bei vorhandenen Erkrankungen oder Risikofaktoren sicherlich überlegen, ob man nicht einfach einen Risikofaktor verschweigt, sollte man es tunlichst vermeiden, wissentlich falsche oder unvollständige Angaben zu machen. Denn sollte sich im Laufe der Zeit heraus stellen, dass eben falsche Angaben gemacht wurden, kann das im Extremfall dazu führen, dass eine damit zusammenhängende Leistung im „Schadensfall“ nicht erbracht wird.