Krankenzusatzversicherungen
Die privaten Krankenversicherer bieten nicht nur Krankenvollversicherungen an, sondern es gibt im PKV-Bereich auch noch eine ganze Reihe von möglichen Krankenzusatzversicherungen, die zwar vorwiegend von gesetzlich Krankenversicherten genutzt werden, vom Prinzip her aber auch für manche privat Krankenversicherte eine sinnvolle Ergänzung darstellen können. Generell nimmt die Anzahl der genutzten Krankenzusatzversicherung seit Jahren zu, denn vor allem immer mehr gesetzlich Versicherte möchten diese möglichen Leistungserweiterungen durch die jeweilige Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Zu den gängigsten Krankenzusatzversicherungen zählen die Augenversicherung, die Zahnzusatzversicherung, die Krankenhaustagegeld-Versicherung, die Krankentagegeld-Versicherung und die so genannte Krankenhaus-Zusatzversicherung. Sinnvoll können diese Versicherungen auch für privat Krankenversicherte sein, falls deren Tarif einige Leistungen der Zusatzversicherungen nicht beinhaltet, was zum Beispiel beim Basistarif so sein dürfte.
Zahnzusatzversicherung und Krankenhaus-Zusatzversicherung
Die zwei am häufigsten genutzten privaten Krankenzusatzversicherungen sind zum einen die Zahnzusatzversicherung und andererseits die Krankenhaus-Zusatzversicherung, die fachlich korrekt auch als Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen bezeichnet wird. Die Zahnzusatzversicherung ist mittlerweile zumindest für gesetzlich Krankenversicherte schon fast unerlässlich, denn es muss gerade bei den Zahnbehandlungen vom Patienten immer mehr selbst bezahlt werden. Dabei muss es nicht einmal nur um Zahnersatz gehen, auch wenn das natürlich meistens die kostenintensivste Maßnahme ist. So zahlt die GKV zum Beispiel keinen so genannten Parodontose-Test mehr, obwohl es sich dabei in nicht wenigen Fällen um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelt, um das Vorhandensein einer Parodontitis feststellen zu könnten. Stattdessen muss der GKV-Versicherte den rund 60 Euro teuren Test selbst bezahlen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt dagegen viele der Kosten bei anfallenden Zahnbehandlungen, die von der GKV nicht übernommen werden. Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist dagegen eher eine Art von „Luxusversicherung“. Denn natürlich werden gesetzlich Versicherte im Krankenhaus nicht schlechter als Privatversicherte behandelt, aber als Privatpatient hat man zumindest den Vorteil, im Ein- oder Zweitbettzimmer „logieren“ zu können und vom Chefarzt behandelt zu werden.
Die Tagesgeldversicherungen
Während es sich bei der Zahnzusatz-, der Augen- und der Krankenhaus-Zusatzversicherung um so genannte Sachleistungs-Versicherungen handelt, gibt es noch zwei weitere private Krankenzusatzversicherung, die auch als „Geldversicherungen“ bezeichnet werden. Die Ursache ist, dass die Leistungen nicht an eine Behandlung geknüpft sind, die dann durch die Versicherung bezahlt wird, sondern der Versicherte erhält im Versicherungsfall pro Tag einen bestimmten Geldbetrag ausgezahlt, der zuvor vereinbart worden ist. Bei der Krankenhaustagegeldversicherung ist der Versicherungsfall dann eingetreten, wenn der Versicherte sich aus medizinischen Gründen in stationärer Behandlung befindet. Pro Tag des stationären Aufenthaltes wird dann ein fester Betrag gezahlt. Bei der Krankentagegeldversicherung tritt der Versicherungsfall hingegen dann ein, wenn der Versicherte arbeitsunfähig sein sollte. In dem Fall wird ein tägliches Krankentagegeld bezahlt, was besonders für Selbständige „überlebenswichtig“ sein kann.