Pflegeversicherung

In Deutschland gibt es für alle Krankenversicherten, egal ob privat oder gesetzlich versichert die Pflicht, sich auch in der Pflegeversicherung zu versichern. Organisatorisch wird das direkt über die jeweilige Krankenkasse bzw. die angeschlossene Pflegekasse geregelt. Daher müssen sich natürlich auch privat Krankenversicherte in der gesetzlichen PV versichern, denn später haben auch die Privatversicherten im Pflegefall einen Anspruch auf diese Leistungen. Im direkten Vergleich zwischen der gesetzlichen PV und der PKV fällt auf, dass die Leistungen der Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt sind, was bekanntlich bei der privaten KV nicht so ist. Insofern ist es für den Versicherten bezüglich der Leistungen der Pflegeversicherung auch unwichtig, in welcher privaten Krankenkasse er sich versichert, da die Leistungen für Jeden gleich sind. Neben der gesetzlichen PV kann als Ergänzung noch eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden.

Die Beiträge und Leistungen der PV (Pflegeversicherung)


Die PV-Leistungen (gesetzliche PV) sind vom Gesetzgeber festgeschrieben und werden immer dann erbracht, falls der Versicherte pflegebedürftig wird. Dabei muss es als wahrscheinlich gelten, dass diese Pflegebedürftigkeit mindestens für 180 Tage besteht. Es müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen zum Erhalt der Leistungen erfüllt werden, wie zum Beispiel die, dass mindestens für 90 Minuten am Tag Hilfe vom Pflegebedürftigen benötigt wird. Dabei muss mindestens die Hälfte der benötigten Zeit für die so genannte Grundpflege aufgewendet werden, also für Körperhygiene, Anziehen etc.. Abhängig ist die Leistung von ihrer Höhe her davon, in welche Pflegestufe der Versicherte eingruppiert wurde. In der Pflegestufe III erhält man die meisten Leistungen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung ist für PKV-Versicherte vom Eintrittsalter in die Versicherung abhängig, nicht aber vom Gesundheitszustand.

Die private Pflegezusatzversicherung


Da die gesetzliche PV in den seltensten Fällen in der Lage ist, die im Pflegefall tatsächlich entstehenden Kosten mit ihren Leistungen vollständig abzudecken, kann der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung durchaus sinnvoll sein, und zwar für GKV- und für PKV-Versicherte. Man unterscheidet zwei Pflegezusatzversicherungs-Varianten, nämlich die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Im Zuge der Pflegekostenversicherung werden innerhalb fester Betragsgrenzen die Kosten übernommen, die aufgrund der benötigen Hilfe tatsächlich entstanden sind, man spricht daher auch von der Sachkostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung spielen die tatsächlich anfallenden Kosten hingegen keine Rolle. Stattdessen bekommt der Versicherte pro Tag der bestehenden Pflegebedürftigkeit einen zuvor vereinbarten Betrag X ausgezahlt, das Pflegegeld. Mit diesem vereinbarten und ausgezahlten Tagessatz kann der Versicherten dann machen was er möchte. Es wird auch nicht überwacht, ob das Geld tatsächlich zur Deckung von Pflegekosten verwendet wird, oder ob der Pflegebedürftige das Geld an die Enkel verschenkt oder sich etwas davon kauft.