Rückkehr GKV

Es besteht zwar für manche Verbraucher generell die Möglichkeit, sich zwischen der GKV und der PKV entscheiden zu können, aber dennoch ist ein Wechseln zwischen den beiden Versicherungssystemen keineswegs immer und zu jeder Zeit möglich. Besonders dann, wenn man bereits privat versichert ist und dann zur GKV wechseln möchte, ist dieser Rückweg heute meistens „verbaut“. Nur unter wenigen und besonderen Voraussetzungen ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Kranken-Versicherung heute noch möglich, sodass man sich stets sehr genau überlegen sollte, ob man sich wirklich dauerhaft für die PKV entscheidet, denn die Lebenssituation kann sich natürlich stets ändern, sodass die GKV vielleicht in der Zukunft die bessere Alternative also die PKV ist, wobei dann jedoch ein Wechsel wahrscheinlich nicht mehr möglich ist.

Die Rückkehr als Arbeitnehmer zur gesetzlichen Versicherung


Eine der wenigen Gründe, warum man als privat Krankenversicherter wieder zurück zur GKV wechseln darf ist, dass man mit seinem Einkommen als Arbeitnehmer wieder unter die Versicherungspflichtgrenze „rutschen“ sollte. Wer also aktuell (2011) nicht mehr als 49.500 Euro verdient, der fällt auch als derzeit privat krankenversicherter Arbeitnehmer wieder in die Pflichtversicherung in der GKV zurück, sodass dann natürlich eine Rückkehr in die GKV auch durchgeführt werden kann, und zwar sogar im Zuge einer außerordentlichen Kündigung der PKV.

Die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit


Aber nicht nur Arbeitnehmer haben unter den genannten Umständen die Möglichkeit, wieder zu GKV zurück kehren zu können, sondern auch für Freiberufler und Selbständige gibt es in dieser Hinsicht eine „Chance“. Und zwar können Selbständige dann wieder in die GKV wechseln, wenn sich der Berufsstatus ändert, die selbständige oder freiberufliche Tätigkeit also aufgegeben wird, und der Versicherte zukünftig als Arbeitnehmer tätig ist, dessen Einkommen jedoch nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen darf. Prinzipiell ist zudem zu beachten, dass alle genannten Rückkehrmöglichkeiten nicht mehr gelten, wenn der Versicherte älter als 55 Jahre ist, denn dann ist ein Rückwechsel zur GKV vollkommen ausgeschlossen.