Selbstbeteiligung
In vielen Versicherungsbereichen ist es heutzutage üblich, dass der Versicherte eine Selbstbeteiligung wählen kann. Der Vorteil besteht in den dann günstigeren Beiträgen, sodass sich im Lauf der Zeit Kosten einsparen lassen. Auch bei der PKV kann heute in vielen Fällen eine solche Selbstbeteiligung vereinbart wählen, was nahezu in allen Tarifen (außer dem Basistarif) möglich ist. Generell ist es allerdings eine Art von Rechenspiel, ob sich die Wahl der Selbstbeteiligung für den Versicherten wirklich „lohnt“, was natürlich vor allem davon abhängt, welche Leistungen dann tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen, also welche Behandlungskosten etc. entstanden sind. Von der Höhe her ist die Selbstbeteiligung bei den meisten Versicherern relativ variabel zu vereinbaren, wobei es so ist, dass der Beitrag zur PKV umso geringer wird, desto höher die Selbstbeteiligung pro Jahr ist.
Die Höhe der Selbstbeteiligung
Auch bei der Wahl der Selbstbeteiligung stellt sich wiederum die Frage, welche Höhe der jeweilige Versicherte hier wählen soll. Ein guter Ratschlag ist es sicherlich, dass man sich am eigenen Einkommen orientieren sollte, da die Selbstbeteiligung bei Inanspruchnahme einer Leistung auf alle Fälle vom Versicherten zu zahlen ist. Ausschließlich die Kosten, die über diesen Selbstbehalt hinaus gehen, werden dann von der Krankenversicherung übernommen. Erzielt man zum Beispiel ein Monatseinkommen von 2.000 Euro netto, dann sollte die Selbstbeteiligung im „Normalfall“ nicht über 1.000 Euro pro Jahr hinaus gehen, da höhere Beträge ansonsten zu Problemen führen könnten. Generell muss aber natürlich jeder Versicherte für sich selbst festlegen, welche Selbstbeteiligung er als sinnvoll erachtet.
Rückerstattung der Beträge als Alternative
Es gibt neben der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung noch eine zweite Variante, wie man als PKV-Versicherter einen insgesamt geringeren Beitrag erreichen kann. Und zwar heißt diese Variante Beitragsrückerstattung. Diese Vereinbarung funktioniert so, dass der Krankenversicherte zunächst den „normalen“ Monatsbeitrag zahlt. Sollte er dann während des Jahres die Versicherung und deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen, also keine ärztliche Behandlung etc. durchführen lassen, erhält er einen Teil der Beiträge zurück. Die Höhe der Erstattung ist natürlich zwischen den Versicherern unterschiedlich, bewegt sich aber durchaus im Bereich von ein bis zwei Monatsbeiträgen. Diese Variante ist natürlich insofern mit einem gewissen Risiko verbunden, als dass die mögliche Ersparnis sofort außer Kraft gesetzt ist, sobald man einen Arzt in Anspruch nehmen musste. Insofern ist diese Variante vor allem für „kerngesunde“ Versicherte eine Alternative.