Wechselmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit dem Thema PKV ist es stets wichtig zu wissen, welche Wechselmöglichkeiten es grundsätzlich gibt. Es gibt bezüglich eines Wechsels der Krankenversicherung in Deutschland vom Prinzip her vier Varianten. Das ist der Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern im Bereich der GKV und der PKV, also faktisch ein „interner“ Wechsel im jeweiligen Krankenversicherungs-System, und der Wechsel von der GKV in die PKV sowie die umkehrte Wechselrichtung. Am unkompliziertesten ist sicherlich der „interne“ Wechsel, also von der einen in die andere private Krankenkasse. Hier müssen lediglich die Kündigungsfristen eingehalten werden. Zudem sollte man sich aber auch bezüglich der Altersrückstellungen informieren, denn diese können bei einem Wechsel unter Umständen nur anteilig „übertragen“ werden.
Der mögliche Wechsel zur PKV
Nicht wenige gesetzlich Krankenversicherte würden sehr gerne in eine private Versicherung wechseln, was ihnen aber meistens aufgrund der Tatsache verwehrt bleibt, dass das Wahlrecht zwischen den zwei Krankenversicherungssystemen an Bedingungen geknüpft ist. Ein Wechsel in die PKV (von der GKV aus) ist zunächst einmal allen Personen möglich, die entweder selbständig, freiberuflich, als Student oder als Beamter tätig sind. Darauf ergibt sich, dass sich zunächst einmal alle Angestellten und Arbeiter nicht für eine PKV entscheiden können. Eine Ausnahme ist jedoch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die so bezeichnete Versicherungspflichtgrenze einmalig mit seinem Bruttogehalt überschreiten sollte. Unter dieser Voraussetzung können seit 2011 auch Arbeitnehmer sofort zur PKV wechseln, während das Gehalt zuvor noch drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen musste.
Der mögliche Wechsel zurück zur GKV
Weitaus schwieriger als der Wechsel zwischen den gesetzlichen oder auch den privaten Krankenkassen ist der Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen KV. Es gibt nämlich im Grunde nur zwei mögliche Situationen, in denen ein solcher Wechsel heute noch erlaubt ist. Ist man übrigens als Privatversicherter schon über 55 Jahre alt, ist ein Rückwechsel zur gesetzlichen KV überhaupt nicht mehr möglich, auch nicht in den beiden im Folgenden beschriebenen Ausnahmesituationen. Die erste Ausnahme ist dann vorhanden, wenn man sich als Arbeitnehmer aufgrund eines recht hohen Einkommens privat versichert hat, und dieses Einkommen nun, zum Beispiel durch einen Arbeitsplatz-Wechsel, wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dann ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche KV nicht nur möglich, sondern sogar vorgeschrieben. Die zweite „Ausnahme“, im Zuge derer ein Wechsel zur GKV ebenfalls möglich ist, ist die Aufgabe einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, die bisher vom Versicherten ausgeführt wurde.