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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen sind teilweise sehr speziell bzw. sichern relativ spezielle Risiken ab. Daher denkt der Verbraucher in der jeweiligen Situation mitunter gar nicht an die Notwendigkeit der entsprechenden Haftpflichtversicherung, auch wenn diese im Prinzip in der besonderen Gefahrensituation unverzichtbar ist. Das trifft zum Beispiel unter anderem auf die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu. Wie der Name bereits zu erkennen gibt, ist diese spezielle Haftpflichtversicherung für alle Bauherren gedacht, die aktuell mit einem Bauvorhaben beschäftigt sind, meistens dann mit dem Bau des eigenen Heims. Da sich dieses Bauvorhaben stets nur über einen begrenzten Zeitraum erstreckt, ist auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nur eine so genannte vorübergehende Versicherung. Denn mit dem Ende des Baus, also mit der Fertigstellung des Gebäudes, endet dann auch der Versicherungsgegenstand bzw. das zu versichernde Risiko.

Was sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung für Schäden ab?


Generell obliegen dem Bauherren viele Pflichten, denen er im Zuge der Baumaßnahme nachkommen muss. Denn rechtlich ist es so, dass der Bauherr sowohl für die Baustelle als solche als auch für alle darauf arbeitenden Personen verantwortlich ist. Sollte durch die Baustellen an anderen Personen oder mitunter auch an fremden Eigentum ein Schaden entstehen, ist der Bauherr dafür haftbar zu machen und die Schadenersatzansprüche sind an ihn zu richten, auch wenn er den Schaden primär gar nicht verursacht hat. Verletzt sich zum Beispiel ein Arbeiter auf der Baustelle, weil ein Gerüst nicht korrekt befestigt war, ist zunächst einmal der Bauherr in der Verantwortung es sei denn, er hat eine andere Person mit der Bauleitung bzw. der Überwachung beauftragt. In solchen Fällen tritt dann die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein und reguliert den Schaden, der letztendlich entstanden ist.

Welche Kosten entstehen dem Versicherten?


Der Sinn und Zweck einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wird im Prinzip noch deutlicher, wenn man das mögliche Schadenspotenzial bzw. die möglichen Schadenssummen mit dem Preis vergleicht, den man als Versicherungsnehmer für eine solche Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlen muss. Der Beitrag richtet sich in erster Linie nach der Größe der Baumaßnahme (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus etc.) und auch nach der kalkulierten Bauzeit. Im Durchschnitt kann man davon ausgehen, dass man für eine normale Bauzeit eines Einfamilienhauses einen Versicherungsbeitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung zwischen 120 und 180 Euro zahlen muss. Und sollten gar Personen auf der Baustelle verletzt werden und einen bleibenden Gesundheitsschaden davon tragen, kann man mit diesem recht geringen Betrag sogar mögliche Schäden im sechs- oder siebenstelligen Euro-Bereich absichern.