Gesetzliche Rentenversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und gleichzeitig ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Rentenversicherung, die es mittlerweile schon mehr als 60 Jahre gibt. Diese Versicherung hat die Hauptaufgabe dafür zu sorgen, dass die Bürger im Alter insofern abgesichert sind, als dass ein dann nicht mehr vorhandenes Einkommen durch die Zahlung einer gesetzlichen Renten ausgeglichen wird. Auch wenn die kurz als GRV abgekürzte Rentenversicherung immer wieder vom System her heftig kritisiert wird, so hat sie sich dennoch in den letzten Jahrzehnten stets als System bewährt, selbst wenn es Kürzungen gab, was die Höhe der später zu erhaltenden gesetzlichen Rente betrifft. Dennoch ist es ein Fakt, dass diese staatliche Rente später im Alter nicht alleine ausreichen wird, um den Lebensstandard aufrecht zu halten, den man aus dem Arbeitsleben gewohnt ist. Daher sind eine betriebliche und eine private Rente als ergänzende Absicherung sehr wichtig.
Die Funktionsweise und Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die GRV funktioniert auf der Basis des so genannten Umverteilungssystems, mitunter auch als Umlagensystem bezeichnet. Dieses System beinhaltet, dass die derzeit ausgezahlte Rente stets von den Einzahlungen der aktuellen Beitragszahler ausgezahlt werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Generationenvertrag, denn im Prinzip zahlen der Sohn und teilweise der Enkelsohn und natürlich auch Enkeltochter und Tochter durch ihre Beitragszahlungen zur GRV die Rente des Großvaters und der Großmutter. Anders als es beim System der privaten und auch zum größten Teil der betrieblichen Rente der Fall ist, werden die Beiträge, die man während des Arbeitslebens in die GRV einzahlt nicht für einen persönlich „aufbewahrt“, sondern man selbst finanziert stets die Rente der anderen Bürger, um dann später selbst natürlich aus den Zahlungen der nächsten Generationen seine eigene Rente beziehen zu können.
Wer erhält eine gesetzliche Rente und wie hoch ist diese?
Es haben nur die Personen einen Anspruch auf den Erhalt der gesetzlichen Rente, die zuvor auch in die Rentenkasse eingezahlt haben. Im Normalfall sind das alle Arbeitnehmer gewesen, aber auch Selbständige können eine gesetzliche Rente erhalten, falls sie zuvor freiwillig eingezahlt haben. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich danach, wie lange und welche Beiträge zuvor eingezahlt worden sind. Es wird hier das so genannten Rentenpunkte-System angewandt, im Zuge dessen die Beitragszeiten und die Höhe der Beiträge während des Arbeitslebens in Rentenpunkte umgewandelt werden. Jeder Rentenpunkt hat dann einen bestimmten Wert in Euro, sodass auf Basis der Rentenpunkte dann später die monatliche Rente über den Betrag X Euro gezahlt werden kann. Der Beitragssatz zur GRV beträgt (2011) 19,9 Prozent, von dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte zahlen müssen.