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Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Auch die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zählt sicherlich zu den Versicherungsarten, an die man spontan nicht denkt, selbst wenn man sich aktuell in einer Situation befindet, in welcher dieser Versicherungsschutz dringend notwendig bzw. von großem Vorteil wäre. Mitunter wird die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übrigens auch als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet. Allerdings muss man unterscheiden, um welche Art von Haus- und Grundbesitzer es sich handelt, denn in manchen Fällen sind mögliche Schäden auch bereits durch die „normale“ Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Es sollte also bei weitem nicht jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung abschließen. Denn bei ausschließlich selbst genutztem Wohneigentum ist es zum Beispiel so geregelt, dass Schäden, die anderen Personen durch das Grundstück oder das Haus entstehen, durch die Privathaftpflicht des Eigentümers abgedeckt sind. Vermietet oder verpachtet der Eigentümer hingegen sein Grundstück oder seine Immobilie, so ist der Schutz der Privathaftpflicht nicht mehr vorhanden, weshalb dann die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist.

Welche Leistungen beinhaltet die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?


Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung reguliert Ansprüche gegen den Versicherten, die letztendlich daraus resultieren können, dass eine andere Person durch dessen Eigentum, sei es das Grundstück oder die vermietete Immobilie, zu Schaden gekommen ist. Da der Eigentümer natürlich rechtlich voll haftbar für alle Schäden gemacht werden kann, die durch sein Eigentum entstanden ist, ist eine solche Grundbesitzerhaftpflichtversicherung durchaus sehr wichtig. Denn dem Eigentümer obliegen so genannte Grundsicherungspflichten, was die Sicherung der Immobilie bzw. des Grundstücks betrifft. Es muss von Gesetzes Wegen her immer gewährleistet sein, dass von dem Grundstück keine Gefahr für andere Personen ausgehen kann. Und da solche Gefahren mitunter gar nicht vermieden werden können, wäre es auch relativ leichtsinnig, wenn man als betroffener Eigentümer keine solche Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besitzen würde.

Welche Schäden entstehen können – Fallbeispiele


Es gibt eine Reihe von denkbaren bzw. in der Praxis natürlich auch schon aufgetretenen Schäden, die durch ein Grundstück bzw. durch eine Immobilien entstehen können. Fällt zum Beispiel ein Dachziegel des Hauses auf die Straße hinunter und verletzt einen Passanten, so ist generell zunächst der Eigentümer haftbar zu machen. In diesem klassischen Fall würde jedoch die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung einspringen. Ein weiterer typischer Fall ist, wenn im Winter nicht ausreichend auf dem Gehweg vor dem Grundstück gestreut wurde. Rutscht nun ein Passant aus und verletzt sich hierbei, würde auch in solch einem Fall die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die vereinbarte Leistung erbringen. Was sich mitunter recht harmlos anhört, kann dennoch recht hohe Schadenssummen verursachen. Im schlimmsten Fall könnte der Verletzte sogar berufsunfähig werden, was dann bedeuten würde, dass die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine lebenslange Rente für den Geschädigten zahlen muss. Und dabei handelt es sich dann sicherlich um einen Betrag, den der Versicherte aus den eigenen Mitteln heraus nicht finanzieren könnte.