• kostenlos & unverbindlich
  • großer Marktvergleich
  • Unabhängig

Krankenzusatzversicherungen

Besonders für gesetzlich Krankenversicherte ist es interessant, dass im Versicherungsbereich auch diverse private Krankenzusatzversicherungen angeboten werden. Die Versicherungen ergänzen die Leistungen der GKV oder übernehmen teilweise sogar Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Es gibt verschiedene Arten von Krankenzusatzversicherungen, die jeweils unterschiedliche Gesundheitsbereiche mit ihren Leistungen abdecken. So werden beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung, eine Augenversicherung, die so genannte Krankenhausversicherung oder auch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen angeboten. Auch hier unterscheidet man also zwischen zwei Arten von privaten Krankenzusatzversicherungen, nämlich einerseits denjenigen Versicherungen, die anfallende Kosten für Behandlungen oder Hilfs- und Heilmittel übernehmen, sowie andererseits diejenigen Versicherungen, die eine Geldleistung erbringen.

Zahnzusatzversicherung, Augenversicherung und Krankenhausversicherung


Derzeit ist die Zahnzusatzversicherung einerseits die am häufigsten genutzte Krankenzusatzversicherung, andererseits wird diese Versicherung aber auch als sehr sinnvoll von den meisten Fachleuten empfohlen. Denn besonders in der Sparte Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch maximal 65 Prozent der anfallenden Kosten, sodass der Patient ohne eine solche Zusatzversicherung teilweise, je nach Art und Umfang des Zahnersatzes, einen Eigenanteil von mitunter mehr als 1.000 Euro zahlen müsste. Das Hauptmotiv für den Abschluss einer Augenversicherung ist, dass diese Versicherung meistens die Kosten für eine Augenlaser-Operation zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit übernimmt, während die GKV hier keine Kosten übernimmt. Die Hauptleistung der Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt besteht vorrangig in der Übernahme der Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt sowie die Unterbringung des Versicherten im Ein- oder Zweitbettzimmer.

Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung


Ähnlich wie die Pflegetagegeldversicherung, so gibt es in der Sparte der Krankenversicherung auch die Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt einen vereinbarten Euro-Betrag an jedem Tag, an dem der Versichere offiziell arbeitsunfähig geschrieben ist. Besonders für Selbständige kann diese Zusatzversicherung sehr nützlich sein, da es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Aber auch für Arbeitnehmer bietet diese Zusatzversicherung Vorteile, nämlich die Zahlung des Krankentagegeldes auch ab der siebten Krankheitswoche, wenn die GKV nur noch etwa zwei Drittel des bisherigen Lohns als Krankengeld-Zahlung übernimmt. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist im Grunde ganz ähnlich konstruiert. Nur wird der vereinbarte Euro-Betrag als Versicherungsleistung hier nicht je Krankheitstag gezahlt, sondern nur für jeden Tag, an dem sich der Versicherte in stationärer Behandlung befindet.