Dingliche Sicherheiten

Möchte man einen Kredit von einer Bank oder auch einem anderen Kreditgeber in Anspruch nehmen, dann verlangen viele Kreditgeber Sicherheiten vom Kreditnehmer. Diese sollen vor allen Dingen dazu dienen, dass der Kreditgeber diese verwerten kann, falls der Kreditnehmer seine Darlehensraten nicht mehr bezahlen kann. Man unterscheidet bei den Kreditsicherheiten zwischen den persönlichen Sicherheiten und den so bezeichneten dinglichen Sicherheiten. Es gibt jedoch nur eine einzige persönliche Kreditsicherheit, nämlich die Bürgschaft, aber verschiedene Formen der dinglichen Kreditsicherheit. Der Begriff dinglich bezüglich der Sicherheiten kommt aus dem Grunde zustande, weil stets ein Sachwert bzw. eine Sache (ein Ding) als Gegenwert vorhanden ist. Der Bank ist fast immer eine dingliche Sicherheit lieber als eine persönliche Sicherheit, weil der Wert der Sicherheit objektiv zu bewerten ist, was bei der Bürgschaft als persönliche Kreditsicherheit nicht oder nur sehr schwer der Fall ist.

Zu den dinglichen Sicherheiten zählen neben der Verpfändung von Wertpapieren oder Sparguthaben sowie der Abtretung von Forderungen auf der einen Seite auch die Grundschuld (Hypothek) und die Sicherungsübereignung auf der anderen Seite. Was genau verbirgt sich hinter den jeweiligen dinglichen Sicherheiten im Einzelnen? Bei der Verpfändung als dingliche Sicherheit gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten, was der Kreditnehmer als Sicherheit verpfänden kann. Auf der einen Seite stehen hier Spareinlagen oder Tages- und Termingelder zur Verfügung, auf der anderen Seite können natürlich auch Anleihen, Aktien oder Fonds verpfändet werden. Welcher Beleihungswert jeweils angesetzt wird, richtet sich nach den Richtlinien der Bank und nach der Art des verpfändeten Produktes. Die Abtretung von Forderungen als weitere dingliche Kreditsicherheit ist in der Praxis fast immer eine Abtretung einer Lebensversicherung oder auch eines Sparbriefes.

Diese dingliche Sicherheit ist bei den Kreditgebern recht beliebt, weil die Sicherheit sehr gut zu bewerten ist und der Beleihungswert auch recht stabil bleibt. Die Grundschuld bzw. die Hypothek ist die typische Sicherheit, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung genutzt wird. Fachlich betrachtet handelt es sich auch dabei um eine Verpfändung, weshalb die Grundschuld auch als ein Grundpfandrecht bezeichnet wird. Als vierte dingliche Sicherheit ist die Sicherungsübereignung zu nennen. Im privaten Bereich wird in der Regel ein zu finanzierendes Kraftfahrzeug sicherungsübereignet, während es sich im gewerblichen Bereich oftmals um Maschinen handelt.