Der Kreditvertrag
Ein Kreditvertrag kann zwar auch per "Handschlag" geschlossen werden und vom Grundsatz her ist der Kreditvertrag auch durchaus in mündlicher Form rechtsgültig. Allerdings ist man schon seit vielen Jahrzehnten im Allgemeinen dazu übergegangen, einen Kreditvertrag aus Beweisgründen in schriftlicher Form zu verfassen. Grundsätzlich gibt es zwar keine Formvorschriften, aber auch hier haben sich Standardverträge durchgesetzt, weil natürlich im Grunde stets die gleichen Fakten und Tatsachen in dem Vertrag festgehalten werden sollen. Besonders für den Kreditgeber ist die Anfertigung eines Kreditvertrages wichtig, denn dieser muss letztendlich beweisen können, dass er dem Kreditnehmer überhaupt Geld geliehen hat.
Rechtsgültig und wirksam wird ein Kreditvertrag vom Grundsatz her wie jeder andere Vertrag auch, nämlich durch Antrag und Annahme des Antrages bzw. Einigung und Übergabe (des Kapitals). Die Kredite die von den Banken angeboten werden, zählen dabei noch nicht als Angebot im rechtlichen Sinne, da diese an die "Allgemeinheit" gerichtet sind, aber eben nicht an einen speziellen Kunden. Erst der Antrag auf Erteilung eines Darlehens seitens des Kunden stellt rechtlich betrachtet einen Antrag dar. Dieses Antrag kann der Kreditgeber annehmen oder auch ablehnen. Nimmt der Kreditgeber den Antrag des Kunden an, so ist ein Kreditvertrag entstanden. Im Kreditvertrag selber sind bestimmte Fakten standardmäßig festgehalten und grundsätzlich beinhaltet der Vertrag Pflichten und Rechte auf Seiten des Kreditgebers und auf Seiten des Kreditnehmers.
Zu den Daten, welche in einem Kreditvertrag im Grunde immer festgehalten werden, zählt zum Beispiel Name und Anschrift des Kreditnehmers und des Kreditgebers, das Geburtsdatum des Kreditnehmers und dessen Beruf. Zudem müssen natürlich die "Eckdaten" des Kredites festgehalten werden. Dazu zählen die Darlehenssumme, der Zinssatz, die Laufzeit des Kredites und die Höhe der zu zahlenden Rate. Zudem wird noch festgehalten, in welchem Rhythmus die Raten zu zahlen sind (meistens monatlich) und ob Sicherheiten gestellt werden. Wirksam wird der Kreditvertrag dann endgültig, wenn beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben. Dabei ist seitens der Bank als Kreditgeber darauf zu achten, dass sowohl die AGBs als auch die Widerrufsbelehrung dem Kunden ausgehändigt werden.