Der Mitschuldner

Oftmals wird ein Kredit an ein Unternehmen oder an eine einzelne Person vergeben. Aus unterschiedlichen Gründen kommt es in der Praxis aber durchaus häufiger auch vor, dass es mehrere Kreditnehmer gibt. Dieser Wunsch nach mehreren Kreditnehmern, oftmals zum Beispiel ein Ehepaar, kann auch von den Kreditnehmern selber ausgehen, falls man zum Beispiel gemeinsam für die Schulden einstehen möchte. Für die Bank haben zwei oder mehr Kreditnehmer natürlich immer den positiven Effekt, dass sich das Ausfallrisiko des Kredites reduziert. Denn im "Schadensfall" kann sich die Bank nicht nur an eine Person, sondern an zwei oder mehr Personen wenden und das Begleichen der offenen Forderung verlangen.

Genau aus diesem Grunde verlangen einige Banken unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Unterschrift einer zweiten Person auf dem Kreditvertrag. Diese zweite Person wird dann auch als Mitantragsteller oder Mitschuldner bezeichnet. Sind also mehrere Personen Kreditnehmer, dann gibt es in der Regel einen Hauptkreditnehmer und eben diesen Mitschuldner. Auch wenn es diese Unterteilung gibt, haben beide Personen die gleichen Pflichten im Bezug auf das Darlehen. Der Kreditgeber kann sich also bezüglich der Zahlung der Kreditraten sowohl an den Hauptkreditnehmer als an den Mitschuldner wenden.

Das Verhältnis des Mitschuldners ist somit auch deutlich "direkter" zum bestehenden Kredit, als es beispielsweise bei einem Bürgen der Fall ist, welcher ebenfalls als Kreditsicherheit dient. Der Mitschuldner sollte sich also vor der Unterschrift auf dem Kreditvertrag im Klaren darüber sein, dass er unter Umständen die vollen Darlehensschulden übernehmen muss, falls der Hauptkreditnehmer aus verschiedenen Gründen nicht fähig sein sollte, die Darlehensraten zu zahlen.