Die Sondertilgung

Neben den Zinsen ist die Tilgung eines Darlehens die wichtigste Komponente, die bei jeder Art von Darlehen zu beachten ist. Die normale Tilgung, auch als ordentliche Tilgung bezeichnet, findet bei den meisten Kreditarten im Rahmen der Kreditrate statt, welche vom Kreditnehmer in meistens monatlichen Abständen an den Darlehensgeber gezahlt werden muss. Die Höhe der Tilgung ist im Rahmen dieser Rate in den meisten Fällen immer gleich, außer wenn es wie beim Immobilienkredit im Laufe der Zeit eine Verschiebung zwischen Zinsanteil und Tilgungsanteil geben sollte. Neben der planmäßigen Tilgung gibt es aber bei vielen Krediten auch noch die Möglichkeit, dass der Kreditnehmer außerplanmäßige Tilgungen leisten kann, die auch als Sondertilgungen bezeichnet werden.

Diese Sondertilgung gibt es in zwei Varianten, nämlich einerseits als vorzeitige Kompletttilgung des Darlehens und als eine Sondertilgung, im Rahmen derer nur ein Teil der Restschuld des vorhandenen Kredites getilgt wird. Bei Ratenkrediten ist es vor allen Dingen vom Kreditgeber abhängig, ob vollständige oder teilweise Sondertilgungen während der Laufzeit zugelassen werden. Manche Kreditgeber haben überhaupt nichts gegen Sondertilgungen, weil sie ihr verliehenes Kapital dann eher zurück bekommen. Manche Kreditgeber berechnen Gebühren für die Sondertilgung, andere Kreditgeber wiederum lassen keine Sondertilgungen zu. Oftmals hängt die Entscheidung über die Zulässigkeit von Sondertilgung auch vom vereinbarten Zinssatz und vom aktuellen Zinsniveau ab. Sind die Kreditzinsen zum Beispiel seit Darlehensbeginn allgemein gestiegen, dann wird der Kreditgeber sicherlich nichts gegen Sondertilgungen einzuwenden haben.

Denn wenn er in dieser Situation sein Kapital schneller als geplant zurück erhält, dann kann er dieses Kapital sofort zu einem höheren Zinssatz wieder neu verleihen. Sind die Kreditzinsen hingegen gesunken, stellt die Sonderzahlung im Grunde für den Kreditgeber einen Zinsnachteil dar. Sehr häufig genutzt werden Sondertilgungen allerdings im Bereich der Immobilienkredite. Hier ist es heute schon üblich, dass man mit der Bank vereinbaren kann, zumindest eine summenmäßig begrenzte Sondertilgung im Jahr vornehmen zu können. Generell hat eine Sondertilgung immer zwei mögliche Auswirkungen. Entweder es reduziert sich die Restlaufzeit des Kredites oder die restlichen Kreditraten werden von der Höhe her geringer.