Die Bürgschaft
Neben den so genannten dinglichen Kreditsicherheiten wie der Abtretung von Forderungen, Verpfändung von Sparguthaben oder von Wertpapieren, der Sicherungsübereignung von Fahrzeugen und Maschinen oder der Grundschuld bzw. der Hypothek gibt es eine einzige so bezeichnete personenbezogene Kreditsicherheit, nämlich die Bürgschaft. Während hinter den dinglichen Sicherheiten stets ein materieller Wert steht, zum Beispiel Wertpapiere, ein Auto oder eine Immobilie, ist die Bürgschaft als Kreditsicherheit einzig und alleine auf die Person des Bürgen ausgerichtet. Was ist aber eine Bürgschaft eigentlich und wie funktioniert diese in der Praxis als Kreditsicherheit?
Im Rahmen der Bürgschaft, genauer gesagte im Rahmen der so genannten selbstschuldnerischen Bürgschaft, verpflichtet sich eine Person in einem genau definierten Fall für die Schulden einer anderen Person "gerade zu stehen", also die Schulden und das Geld an Stelle dieser Person zu begleichen. Als Bürge sollte man immer sehr vorsichtig sein und genau prüfen, ob man bereits ist, eine Bürgschaft zu übernehmen. Denn falls der eigentliche Kreditnehmer seine Kreditraten aus verschiedenen Gründen nicht weiterhin zahlen kann, wird sich die Bank als Kreditgeber sehr schnell an den Bürgen wenden. Dieser ist dann zunächst einmal durch die Übernahme der Bürgschaft rechtlich verpflichtet, den Kredit weiter zu zahlen und die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen. Bei einer heute üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft muss die Bank nicht einmal alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den Kreditnehmer zur Zahlung der Darlehensraten zu zwingen, sondern sie kann sich schon relativ schnell nach Nicht-Zahlung der Kreditraten an den Bürgen wenden.
Der Bürge hat dann später natürlich bleibende zivilrechtliche Ansprüche gegen die Person, für die er gebürgt und die Schulden gezahlt hat, aber in der Praxis verlaufen diese Ansprüche nicht selten "im Sande". Aus der Sicht des Kreditgebers muss der Bürge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Bürgschaft überhaupt akzeptiert wird. Eine sehr gute Bonität des Bürgen ist die Grundvoraussetzung für eine annehmbare Bürgschaft. Diese Bonität ist in der Regel auch nachzuweisen, zum Beispiel anhand einer Schufa-Auskunft. Ferner möchte der Kreditgeber vom Bürgen oftmals entweder eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung inklusive einer Gehaltsbescheinigung haben oder alternativ bzw. zusätzlich noch eine Vermögensaufstellung. Die Kreditwürdigkeit des Bürgen wird also im Grunde genauso sorgfältig überprüft, wie zuvor bei Kreditvergabe die des Kreditnehmers. Der Grund dafür besteht darin, dass die Bank sicherstellen muss, dass der Bürge im Zweifelsfall auch finanziell dazu in der Lage sein wird, die Schulden des Kreditnehmers übernehmen zu können.