Kredit bei Arbeitslosigkeit ohne Bürgen

Kredite für Arbeitslose werden in zwei Varianten angeboten. Einerseits richtet sich das Angebot an Personen die arbeitslos sind, aber eine "saubere" Schufa besitzen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Kredite an Personen, die einerseits arbeitslos sind und andererseits ferner auch schlechte Schufamerkmale besitzen. Gerade im letzten Fall stellt die Kreditvergabe für den Kreditgeber natürlich ein deutlich erhöhtes Risiko dar, sodass auf Sicherheiten kaum verzichtet wird. Ab Darlehenssummen oberhalb von wenigen tausend Euro verlangen im Grunde alle Kreditgeber Sicherheiten vom Kreditnehmer. In der Praxis kommt in 90 Prozent aller Fälle nahezu ausschließlich die Bürgschaft als Kreditsicherheit in Frage. Warum ist das so?

Warum ist die Bürgschaft als Kreditsicherheit so dominant ?


Ob es sich um einen Kredit für Arbeitslose mit Schufaeintrag oder um einen Sofort Kredit für Arbeitslose handelt – sehr häufig wird eine Bürgschaft als Kreditsicherheit verwendet. Diese Dominanz der Bürgschaft ergibt sich aus rein praktischen Gründen. Denn generell stehen als weitere mögliche Kreditsicherheiten noch die Verpfändung von Guthaben oder die Abtretung von Forderungen zur Verfügung. Und sowohl bestehendes Guthaben als bestehende Forderungen gegenüber Dritten sind bei Kreditnehmern, die zum einen arbeitslos sind und zum anderen eventuelle auch noch negative Schufaeinträge haben, sehr selten. Insofern kommt sehr oft ausschließlich die Bürgschaft als Kreditsicherheit in Frage. Aber auch hier macht der Kreditgeber natürlich bestimmte Vorgaben, welche der Bürge erfüllen muss. So darf der Bürge im Regelfall nicht arbeitslos sein und auch keinen negativen Schufaeintrag besitzen. Denn im Zweifelsfall muss der Bürge dazu in der Lage sein, die Schulden des Kreditnehmers zu tilgen.

Bekommt man einen Kredit für Arbeitslose auch ohne Bürgschaft als Sicherheit ?


Ein Kredit für Arbeitslose mit und ohne Schufa wird sehr selten ohne die Entgegennahme von Sicherheiten von der jeweiligen Bank vergeben. Im Vordergrund steht die Bürgschaft als Sicherheit. Bekommt man demnach einen Kredit für Arbeitslose nur dann, wenn ein Bürge gestellt werden kann? Bis zu gewissen Darlehenssummen sind die Kreditgeber meistens bereits, den Kredit an Arbeitslose auch ohne Sicherheiten zu vergeben. Diese Darlehenssummen sind dann jedoch relativ gering und bewegen sich in einem Rahmen von 500, 1.000 oder maximal 2.000 Euro. Darüber hinaus sind Sicherheiten fast immer eine unabdingbare Bedingung. Falls kein Bürge zur Verfügung steht, muss der Kreditnehmer andere Sicherheiten stellen. Das können eine Verpfändung von Guthaben, eine Abtretung von Forderungen oder auch eine Grundschuld auf vorhandene Eigentum sein. In der Praxis besitzt der Kreditsuchende solche Sicherheiten allerdings eher selten. Somit bleibt festzuhalten, dass man ab einer bestimmten Darlehenssumme im genannten Bereich als Arbeitsloser eine Kredit ohne Bürgschaft oder sonstige Sicherheiten nicht bekommen wird. Wenn nun beispielsweise Anzeigen in Zeitungen auffallen, in denen Kredit an Arbeitslose angeblich auch bis zu 100.000 Euro ohne jegliche Sicherheiten vergeben werden, so sollte man von diesen Offerten Abstand nehmen, denn solche Angebote sind zu einem großen Teil unseriös.