Kredit bei ALG I oder ALG II

Wenn von einem Kredit für Arbeitslose gesprochen wird, dann werden meistens alle Arbeitslosen "über einen Kamm geschert". Es gibt allerdings einen wichtigen Unterschied im Bereich der arbeitslosen Personen, nämlich ob man noch Empfänger von Arbeitslosengeld I ist oder bereits Arbeitslosengeld II, auch unter der Bezeichnung Hartz 4 bekannt, bezieht. Der Unterschied zwischen den beiden Formen des Arbeitslosengeldes zeigt sich natürlich vor allem im finanziellen Bereich. Während der Verbraucher im Rahmen des Arbeitslosengeldes I noch rund 66 Prozent seiner vorherigen Bezüge erhält, bleiben im Rahmen des Arbeitslosengeldes II nur etwas mehr als 300 Euro als Einkommen zur Verfügung. Insofern müsste diese Unterscheidung im Grunde auch für potentielle Kreditgeber wichtig sein, denn während man beim Bezug von ALG II praktisch keine Möglichkeit mehr hat, eine noch so geringe Kreditrate zu zahlen, lässt sich beim Bezug von ALG I durchaus noch ein Kredit zurück zahlen.

Kredit für Arbeitslose über 1.000 Euro an ALG I-Empfänger


Aus den genannten Gründen gibt es durchaus einige Angebote in Form von Krediten an Arbeitslose am Markt zu finden, im Rahmen derer sich die Kreditgeber auf die Vergabe von Darlehen an Empfänger von ALG I beschränken, während hingegen Hartz 4-Empfänger keinen Kredit bekommen. Diese Kredite sind dann zwar betragsmäßig deutlich beschränkt, aber nicht wenigen Kreditsuchenden reichen bereits recht geringe Kreditsummen aus, um beispielsweise einen neuen Fernseher oder einen neuen Computer finanzieren zu können. Ein typisches Angebot ist zum Beispiel der Kredit für Arbeitslose über 1.000 Euro an ALG I-Empfänger. Dabei ist die Kreditvergabe oftmals eng an die Tatsache gebunden, dass der Kreditnehmer bei Fälligkeit des Darlehens mindestens noch ALG I bezieht, noch besser wäre natürlich eine zwischenzeitlich angetretene Festanstellung. Nimmt man beispielsweise als ALG-Empfänger in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit einen solchen Kredit auf, so könnte die Summe von 1.000 Euro meistens ohne Probleme in neun Monatsraten zu je ca. 130 Euro zurück gezahlt werden. Während ein Betrag von 130 Euro monatlich für Hartz 4-Empfäger faktisch kaum finanzierbar ist, kann eine solche Summe im Rahmen von ALG I oftmals durchaus ohne größere Probleme aufgebracht werden.

Bekommt man auch einen Kredit für Arbeitslose bei Hartz 4-Bezug ?


Es gibt trotz der genannten Probleme im Hinblick auf eine Darlehensrückzahlung bei Hartz 4-Bezug dennoch einige Kreditgeber, die auch dann ein Darlehen vergeben, wenn der Kreditnehmer bereits Arbeitslosengeld II bezieht. Um deutsche Banken handelt es sich hier (natürlich) nicht, sondern ausländische Banken bieten solche Darlehen in Höhe zwischen einigen hundert und wenigen tausend Euro an. Das "A und O" bei diesen Krediten ist, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, eine ausreichende Sicherheit zu stellen. In nicht wenigen Fällen kann man aufgrund der zuvor bereits angesprochenen Einkommenssituation zwar bei solchen Krediten schon fast fest davon ausgehen, dass die Sicherheit in Anspruch genommen wird, da eine Rate von 130 Euro aus dem Beispiel bei Hartz 4 -Bezug kaum tragbar ist. Aber da der Kreditgeber eine Sicherheit bekommen hat, ist ihm dieser Umstand mitunter relativ "gleichgültig", da kein finanzieller Schaden entsteht, falls der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann.