Der Akzeptkredit
Der Akzeptkredit wird oftmals auch als Diskontkredit bezeichnet und ist ebenfalls ein Spezialkredit, der vornehmlich zwischen Bank und Geschäftskunden abgeschlossen wird. Die Basis des Akzeptkredites ist ein Wechsel, der vom Aussteller auf den Kunden gezogen werden ist. Damit man das Prinzip des Akzeptkredites besser verstehen kann, sollte man sich zunächst den Vorgang bzw. das Grundgeschäft anschauen, welches diesem Kredit zugrunde liegt. In der Regel bekommt im Bereich des Handels ein Empfänger von Waren oder Dienstleistungen vom Lieferanten ein Zahlungsziel, er muss die Ware also nicht sofort zahlen.
In diesem Zusammenhang ist es üblich, dass der Lieferant zur Sicherung seiner Forderung auf den Kunden einen Wechsel zieht, dieser verpflichtet sich also, die Summe X an einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen, der Wechsel wird dann also fällig. Im Rahmen des Akzeptkredites lässt die Bank nun zu, dass der Kunde den Wechsel auf die Bank zieht, die Bank wird somit also Schuldner des Wechsels. Diese Verpflichtung wird seitens des Kreditinstitutes aber nur übernommen, wenn sich der Kunde im Gegenzug dazu verpflichtet, dass die Wechselsumme spätestens einen Tag, bevor der Wechsel sein Fälligkeitsdatum erreicht, auf dem eigenen Konto zur Verfügung zu haben. Da die Vergabe eines Akzeptkredites der Bank an den Kunden ein gewisses Maß an Vertrauen in den Kunden und dessen finanzielle Leistungsfähigkeit und Bonität setzt, wird diese Art von Spezialkredit auch nur an Kunden mit erstklassiger Bonität vergeben.
Da es sich hier um eine Art von Bürgschaftsversprechen seitens der Bank handelt, kommen auf den Kunden für diese Leistung auch Kosten zu. Diese sind in Form der Provision für den Akzeptkredit allerdings im Vergleich mit „echten“ Krediten, wo auch Kapital fließt, als relativ gering zu bezeichnen und betragen durchschnittlich 1-3 Prozent auf das Jahr gerechnet, ausgehend von der Wechselsumme. Durch die Tatsache, dass die Bank dazu bereit ist, dem Kunden einen Avalkredit zu geben, kann sich auch der Lieferant bzw. Gläubiger der Forderung relativ sicher sein, dass die Bonität des Kunden einwandfrei ist, was eine wichtige Grundlage für eine langfristige Geschäftsbeziehung darstellt.