Förderung erneuerbarer Energien durch KfW Kredite
Über die KfW Bank kann man als Privatperson nicht nur diverse Förderprogramme rund um das Thema energieeffizient Bauen oder Wohnen nutzen, sondern es gibt auch einige Förderprogramme im Bereich erneuerbare Energien. Derzeit werden in diesem Bereich vier verschiedene Programme unterschieden, nämlich das Programm 270 (erneuerbare Energien Standard), das Programm 271/281 (erneuerbare Energien Premium), das Programm 272/282 (Tiefengeothermie) und das Programm 228 (Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie). Während die ersten beiden Programme sehr allgemein auf den Bereich erneuerbare Energien ausgerichtet sind, beziehen sich die beiden weiteren Programme speziell auf den Bereich der Geothermie, also der Gewinnung von Energie aus Erdwärme. Im Folgenden soll daher ein Überblick über die verschiedenen zuvor genannten Programme gegeben werden.
Programm 270 – Erneuerbare Energien Standard
Mit Hilfe des KfW Programms „Erneuerbare Energien Standard“ kann die Anschaffung diverser Anlagen gefördert werden, die zur Gewinnung von Energie aus dem Bereich regenerativer Energiequellen dienen. Gefördert wird daher zum Beispiel die Anschaffung von Solaranlagen und Photovoltaik-Anlagen, von Wärmepumpen oder auch von Anlagen, die in Kombination zur Gewinnung von Strom und von Wärme dienen. Genutzt werden kann diese durch ein zinsgünstiges KfW Darlehen vergebene Förderung von Privatpersonen, von Landwirten, Freiberuflern und auch von gemeinnützigen Organisationen. Gefördert werden können bis zu 100 Prozent der Kosten für die Investition in die jeweilige Anlage, maximal bis zu einem Höchstbetrag von zehn Millionen Euro. Die Laufzeit dieses KfW Darlehens liegt normalerweise bei fünf oder zehn Jahren. Beträgt die Lebensdauer der angeschafften Anlage/Technik jedoch mehr als zehn Jahre, kann der KfW Kredit auch eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Ebenfalls möglich sind tilgungsfreie Anlaufjahre, je nach Kreditlaufzeit zwischen einem bis zu drei Jahren. Die aktuellen Zinssätze sollte man sich jeweils vor Beantragung des KfW Kredites über die Hausbank anschauen, da sich diese in verschiedene „Klassen“ aufteilen. So werden die jeweilige Zinssätze unter anderem auch in unterschiedliche Bonitätsklassen (bezogen auf den Kreditnehmer) unterteilt. Aktuell (September 2010) beträgt der Zinssatz zum Beispiel in der Bonitätsklasse E (mittlere Bonität) bei einer Laufzeit und Zinsbindung von zehn Jahren effektiv 4,43 Prozent.
Programm 271/281 – Erneuerbare Energien Premium
Während das KfW Programm „Erneuerbare Energien Standard“ vor allen Dingen für Privatpersonen geeignet ist, die zum Beispiel eine Solaranlage im eigenen Haus installieren möchten, also eher für die Anschaffung von kleinen und mittelgroßen Anlagen, richtet sich das KfW Programm 271/281 vor allen Dingen an Personen oder auch Unternehmen, die Investitionen in eine größere Anlage tätigen möchten. Das KfW Darlehen wird demnach vor allem zur Finanzierung von „großen Projekten“ an den jeweiligen Investor vergeben. Im Gegensatz zur Standard-Variante kann der Kreditnehmer bei dieser Förderung auch über Tilgungszuschüsse vom Bund verfügen bzw. davon profitieren. Auch durch das KfW Darlehen aus dem Programm 271/281 können Investitionen zu 100 Prozent bis zu maximal zehn Millionen Euro finanziert werden. Für die Laufzeit gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Standard-Variante, also normalerweise beträgt die Laufzeit fünf oder zehn Jahre bzw. bis zu 20 Jahre, wenn die Lebensdauer der angeschafften Anlage mehr als zehn Jahre beträgt. Zudem können bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch genommen werden. Die Zinssätze sollte man sich wiederum im Einzelfall anschauen, da diese nach Laufzeit, Zinsbindung und Bonität gestaffelt sind. Die Berechnung einer anfallenden Bereitstellungsprovision beginnt bei diesem KfW Darlehen bereits einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum des Kredites. Der Kredit wird mit einem Disagio von vier Prozent, also zu 96 Prozent ausgezahlt. Wie hoch der Tilgungszuschuss ist, variiert bei den unterschiedlichen Maßnahmen, daher muss man sich diesbezüglich im konkreten Fall erkundigen.
Programm 272/282 – Tiefengeothermie sowie Programm 228 Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie
Die Programme 272/282 und 228 sind speziell zur Förderung von Investitionen der Tiefengeothermie konzipiert. Konkret unterstützen die Programme die Gewinnung von Wärme aus der Erde, und zwar ab einer Bohrtiefe von mehr als 400 Metern. Dabei gilt jedoch eine Einschränkung, denn es werden nur Projekte in Deutschland gefördert. Bis zu 80 Prozent der Nettoinvestitionen können durch den KfW Kredit in diesem Bereich finanziert werden, maximal bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro. Die Laufzeiten variieren auch bei diesem KfW Darlehen im Bereich zwischen fünf und zwanzig Jahren und die Zinssätze hängen von dieser Laufzeit, der Zinsbindung und der Bonität des Kreditnehmers ab. Die Auszahlung des KfW Kredites zur Förderung der Tiefengeothermie beträgt 96 Prozent und eine außerplanmäßige Tilgung kann jederzeit vorgenommen werden. Ferner kann man einen Tilgungszuschuss erhalten. Als eine Erweiterung der Förderung bei der Tiefengeothermie wird zusätzlich noch das Programm 228 – Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie – angeboten. Gefördert werden hier sämtliche Bohrkosten ab mindestens zwei Tiefenbohrungen. Über die genauen technischen Details sowie die aktuellen Zinssätze sollte man sich bei der KfW Bank informieren, zumal diese Art der Förderung in der Praxis ohnehin kaum für Privatpersonen interessant sein dürfte, sondern eher für Unternehmen.