Kredite für Existenzgründung und Startup
Die Förderung im Bereich Startup- und Existenzgründung ist neben der Förderung des (energieeffizienten) Bauens/Wohnens und der Förderung von Studium und Weiterbildung der dritte große Förderbereich der KfW, der ebenfalls durch die Vergabe von zinsgünstigen KfW Darlehen gekennzeichnet ist. Mit dem KfW Programm „KfW-StartGeld“ werden die notwendigen Investitionen und die Anschaffung von Betriebsmitteln im Zuge einer Existenzgründung gefördert. Innerhalb der ersten drei Jahren (nach Existenzgründung) der Geschäftstätigkeit kann der Selbständige, Freiberufler oder das kleine Unternehmen von der StartGeld Förderung profitieren. So besteht für den Existenzgründer die Möglichkeit, den Betrieb mit allen notwendigen Mitteln auszustatten und somit die Basis für einen wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen. Die folgenden Maßnahmen können mit dem KfW-StartGeld gefördert werden.
Förderfähige Maßnahmen im Zuge des KfW-StartGeldes
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, welche durch die Inanspruchnahme des KfW-StartGeldes als KfW Darlehen gefördert werden können. Dazu zählt zum Beispiel die Übernahme eines Unternehmens sowie eine Beteiligung an einem Unternehmen, die nicht nur „passiv“ sind, sondern im Zuge derer man aktiv im Unternehmen tätig ist. Ebenfalls gefördert wird die Anschaffung von Grundstücken, von Gebäuden, von Maschinen, von Anlagen, von Einrichtungsgegenständen, von Software mit Lizenzen, von Fahrzeugen (Fuhrpark) und auch die Baunebenkosten können über die Fördermittel finanziert werden. Ebenfalls gefördert wird der Kauf von Betriebsmitteln, also zum Beispiel die Anschaffung von Waren, Ersatzteilen, Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen. Es ist beim KfW-StartGeld ebenfalls möglich auch dann die Gründung von Unternehmen zu fördern, wenn die Förderung in der Vergangenheit bereits für ein nicht mehr existierendes Unternehmen in Anspruch genommen wurde. Allerdings dürfen aus diesem ehemaligen Unternehmen keine Schulden mehr vorhanden sein. Insgesamt darf das KfW-StartGeld allerdings maximal zweimal pro Person gewährt werden, und dabei darf die maximale Darlehenssumme insgesamt nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Die Konditionen des KfW-StartGeldes
Die Konditionen im Zusammenhang mit dem KfW-StartGeld sind für den Antragsteller sehr vorteilhaft. So können zum Beispiel bis zu 100 Prozent der im Zuge der Existenzgründung anfallenden Kosten finanziert werden. Zudem gibt es eine 80-prozentige Freistellung der Haftung für die eigene Bank, sodass der Zugang zu diesem KfW Darlehen deutlich erleichtert wird. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit möglich. Vom maximalen Förderbetrag über 50.000 Euro werden maximal 20.000 Euro für die Anschaffung von Betriebsmitteln vergeben. Die Laufzeit des KfW Darlehens beträgt zwischen fünf und zehn Jahren, wobei eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem oder von zwei Jahren vereinbart werden kann. Die Zinsen sind während der gesamten Laufzeit im Rahmen der Zinsbindung fest und garantiert. Eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro nicht abgerufenem Monat fällt erstmalig nach Ablauf eines Monats und zwei Bankarbeitstagen an. Insgesamt ist ein Abruf des bereitgestellten Darlehens maximal innerhalb von neun Monaten nach Bereitstellung möglich. Der aktuelle Zinssatz (September 2010) beträgt 4,23 Prozent effektiv bei einer Zinsbindung/Laufzeit von fünf Jahren und 4,33 Prozent bei einer Zinsbindung/Laufzeit von zehn Jahren.