KfW - Darlehen für Investitionen
Das KfW Programm „KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen“ richtet sich keineswegs wie andere Programme der KfW im Unternehmensbereich an Existenzgründer, sondern im Grunde an alle diejenigen Unternehmer, die langfristige Pläne haben und dazu verschiedene Investitionen tätigen möchten. Dabei geht es vorrangig darum, dass durch diese Investitionen, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland stattfinden können, Arbeitsplätze neu geschaffen oder zumindest gesichert werden können. Durch das von der KfW vergebene Finanzierungspaket wird die Kapitalstruktur des Unternehmens gestärkt, denn die KfW Förderung setzt sich aus einem klassischen Darlehen einerseits und aus einem Nachrangdarlehen andererseits zusammen. Gefördert werden können jedoch nur Unternehmen, die bereits mehr als drei Jahre am Markt tätig sind.
Die förderungsfähigen Maßnahmen
Es geht bei diesem speziellen Darlehen der KfW darum, was auch bereits aus dem Namen des Programms hergeleitet werden kann (für Arbeit und Investitionen), dass Maßnahmen und Investitionen gefördert werden sollen, die zur Schaffung, zum langfristigen Erhalt oder zur langfristigen Finanzierung von Arbeitsplätzen dienen. Als wichtigste Voraussetzung für den Erhalt des Finanzierungspaketes der KfW gilt, dass die Maßnahmen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg wahrscheinlich machen können. Investiert werden kann zu Beispiel in Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Technologien oder in Software. Betriebsmittel können ebenfalls bis zu 20 Prozent der gesamten förderungsfähigen Investitionen mit finanziert. In den Bereich der förderungsfähigen Betriebsmittel fallen dabei unter anderem auch extern erworbene Beratungsleistungen, die Informationen bei der Markteinführung neuer Produkte oder Einführung einer Software bieten, sowie die Kosten für die Erstteilnahme an Messen. Eine Kombination dieser KfW Darlehen mit anderen Förderungen der KfW und weiteren öffentlichen Förderung ist generell ohne Einschränkungen möglich. Das gilt allerdings mit einer Ausnahme nicht für den haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit.
Die Konditionen des KfW Kredites
Als Grenze für die förderungsfähigen Unternehmen gilt, dass der Jahresumsatz bei verbundenen Unternehmen nicht höher als 500 Millionen Euro sein darf. Sind Beteiligungen im Ausland vorgesehen, so muss es sich dabei entweder um eine Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens handeln oder um ein Joint-Venture, bei dem eine Beteiligung des deutschen Unternehmens von mindestens 30 Prozent vorliegt. Bis zu 100 Prozent der geplanten Investitionen können durch dieses Darlehenspaket der KfW Bank gefördert werden, dabei dürfen die Betriebsmittel einen Anteil von maximal 20 Prozent haben. Der Kredithöchstbetrag, der pro Vorhaben maximal vergeben werden kann, beträgt bei diesem „KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen“ Förderprogramms der KfW vier Millionen Euro. Aufgeteilt wird der Betrag stets in zwei Teilbereiche, nämlich in das klassische und das nachrangige KfW Darlehen.
Die Laufzeit beträgt bei beiden Teildarlehen zehn Jahre, wobei zudem beim klassischen Darlehen zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden, während beim nachrangigen Darlehen ohnehin sieben tilgungsfreie Jahre vorgesehen sind. Ein Vorteil ist sicherlich darüber hinaus, dass die Zinsbindung für die gesamte Laufzeit gültig ist. Ein Nachteil besteht bezüglich der Konditionen lediglich darin, dass keine außerplanmäßigen Tilgungen ermöglicht werden können, und zwar auch nicht gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Berechnung einer Bereitstellungsprovision erfolgt frühestens dann, wenn das KfW Darlehen nach einem Monat und zwei Banktagen noch nicht in Anspruch genommen bzw. noch nicht abgerufen wurde. Ausgezahlt werden beide Teildarlehen zu 100 Prozent ohne Disagio. Die Haftungsfreistellung für die Hausbank beträgt beim Nachrangdarlehen einhundert Prozent und bei den Zinssätzen muss man sich im Detail kurz vor dem Vorhaben informieren, da die Zinssätze nach verschiedenen Kriterien gestaffelt sind.