KfW - ERP-Innovationsprogramm
Im Zuge des ERP-Innovationsprogramms sollen vor allem Start-Up Unternehmen und Unternehmen aus dem Bereich Technologie gefördert werden. Sollen Investitionen in die Bereiche Forschung und Entwicklung fließen, so ist das ERP-Innovationsprogramm in Form eines zinsgünstigen KfW-Darlehens dazu das geeignete KfW Förderprogramm. Aber auch wenn in die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen investiert werden soll, kann das KfW Darlehen aus diesem Bereich in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich trägt das KfW Programm seinen Namen also nicht zu Unrecht, weil durch den KfW Kredit vor allem Innovationen gefördert werden sollen. Sobald man als Unternehmen in seiner Branche einen neuen Trend erkennt oder mitunter dieses Trend vielleicht sogar selbst setzen möchte, kann die KfW Förderung ein wichtiges Hilfsmittel darstellen, um das Vorhaben auch in finanzieller Hinsicht umsetzen zu können. Mit finanziert werden können übrigens auch in diesem Zusammenhang entstehende Kosten für Personal oder auch für die Durchführung verschiedener Testreihen. Das ERP-Innovationsprogramm wird in zwei Programme unterteilt, nämlich in das ERP-Innovationsprogramm I und in das ERP-Innovationsprogramm II.
Das ERP-Innovationsprogramm I
Der erste Teil des ERP-Innovationsprogramms ist für den Bereich Forschung und Entwicklung gedacht, in welche das Antrag stellende Unternehmen Investitionen vornehmen möchte. Dabei geht es vor allem darum, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln in die Forschung und in die Entwicklung neuer Produkte investiert werden soll. Dieses Förderprogramm der KfW beinhaltet ein Finanzierungspaket, welches aus einer Fremdkapitaltranche und einer Nachrangtranche besteht. Auf Wunsch des Antragstellers ist es aber auch möglich eine reine Fremdkapitaltranche ohne ein Nachrangdarlehen zu erhalten. Seit dem 1. August 2010 und noch bis zum Ende des Jahres können Nutzer des ERP-Investitionsprogramms I von besonders günstigen Konditionen profitieren. So fällt in diesem Zeitraum zum Beispiel die Provision weg, ist dieser KfW Kredit besonders günstig zu erhalten und im genannten Zeitraum fällt zudem die Bereitstellungsprovision weg. Zu den weiteren Vorteilen und Konditionen dieses KfW Programms zählt, dass im Zuge der Nachrangtranche die ersten sieben Jahre der Rückzahlungsphase tilgungsfrei sind und der Kapitalzugang durch das Nachrangdarlehen erleichtert wird.
Die Konditionen
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist unter anderem, dass man als Freiberufler oder als Unternehmen bereits mindestens zwei Jahre am Markt tätig ist. Dabei darf der Jahresumsatz 125 Millionen Euro nicht überschreiten, allerdings gibt es die Ausnahme, dass größere Unternehmen auch bis zu einem Jahresumsatz von 500 Millionen Euro gefördert werden dürfen, falls die jeweilige Innovation in Deutschland eine Neuheit ist. Bis zu 100 Prozent der entstehenden Investitionskosten können durch diese beiden KfW Darlehen (zwei Tranchen) finanziert werden und der Höchstkreditbetrag liegt bei fünf Millionen Euro. Dabei richtet sich der Anteil des Nachrangdarlehens nach dem Gruppenumsatz und er liegt bei einem Umsatz bis zu 50 Millionen Euro bei 60 Prozent und bei einem Umsatz von über 50 Millionen Euro bei 50 Prozent. Die Laufzeit der beiden Tranchen-Kredite beträgt jeweils zehn Jahre und für diese Laufzeit ist auch eine Zinsbindung vorgesehen. Eine außerplanmäßige Tilgung ist beim Förderprogramm nur im Zuge der freiwillig gewählten reinen Fremdkapitalfinanzierung möglich, wobei dann auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Die jeweiligen Zinssätze basieren auf dem risikogerechten Zinssystem, sodass man hier als Antragsteller jeweils individuell eingestuft wird.
Das ERP-Innovationsprogramm II
Das ERP-Innovationsprogramm II konzentriert sich auf die Förderung von Investitionen, die zur Markteinführung von Produkten und Dienstleistungen dienen sollen. Dabei ist besonders die Einführung neuer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen das Ziel dieser Förderung. Auch bei diesem Förderprogramm besteht die Förderung konkret aus zwei KfW Darlehen bzw. zwei Tranchen, nämlich der Fremdkapital- und der Nachrangtranche. Die zu fördernden Maßnahmen bestehen in der Regel aus der Finanzierung von Kosten wie Personalkosten, Reisekosten, Materialkosten, EDV-Kosten, Ausbildungskosten, Kosten für die Markteinführung oder Kosten für Beratungsleistungen. In den Genuss der Förderung können auch beim ERP-Investitionsprogramm II nur Unternehmen und Freiberufler kommen, die mindestens schon seit 24 Monaten am Markt tätig sind. Der Förderungsumfang liegt bei bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 2,5 Millionen Euro) in den neuen Bundesländern und Berlin bzw. bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal eine Millionen Euro) in den alten Bundesländern. Die sonstigen Konditionen sind nahezu identisch mit den Konditionen aus dem zuvor genannten ERP-Innovationsprogramm I.