KfW - Unternehmen Sonderprogramm

Das KfW Sonderprogramm ist im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen der KfW ein zeitlich begrenztes Programm. Das KfW-Sonderprogramm kann nur noch bis zum 31. Dezember 2010 in Anspruch genommen werden. Im Kern wurde das Programm vor allen Dingen aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise angeboten, um Unternehmen auch in diesen schwierigen Zeiten noch Investitionen zu ermöglichen. Insofern beinhaltet das KfW-Sonderprogramm zum Beispiel auch die Vorteile, dass eine Finanzierungssicherheit trotz Finanzkrise besteht, eine Haftungsfreistellung der Hausbank vorgenommen wird und natürlich zeichnet sich dieses KfW Darlehen auch durch Top-Konditionen aus. Gefördert durch das günstige KfW Darlehen werden mittel- und langfristige Investitionen, die mit Aussicht auf Erfolg im Inland getätigt werden. Das KfW-Sonderprogramm teilt sich in fünf verschiedene Kategorien auf, nämlich in das Programm für mittelständische Unternehmen – Investitionen (081), für mittelst. Unternehmen – Betriebsmittel (082,087), für große Unternehmen – Investitionen (083), für große Unternehmen – Betriebsmittel (084, 088) und die Projektfinanzierung (085).

Das KfW-Sonderprogramm für Unternehmen des Mittelstandes - Investitionen


Bei dem Programm für mittelst. Unternehmen – Investitionen geht es um die Förderung von Investitionen, also den Erwerb oder Bau von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Fuhrpark usw.. Bis zu 100 Prozent dieser Investitionen können mit dem speziellen KfW Kredit finanziert werden, die maximale Darlehenssumme liegt bei 50 Millionen Euro, wobei jedoch innerhalb einer vorhandenen Unternehmensgruppe mehrere KfW Darlehen vergeben werden können, die eine Gesamtsumme von 150 Millionen Euro allerdings nicht überschreiten dürfen. Die Haftungsfreistellung der Hausbank ist relativ hoch und beträgt entweder 50 oder sogar 90 Prozent, was die Vergabe des KfW Darlehens natürlich deutlich erleichtert. Bei Bedarf kann ein tilgungsfreies Anlaufjahr in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit des Darlehens liegt im Normalfall bei maximal acht Jahren, wobei es bei Bauvorhaben auch die Möglichkeit gibt, eine Finanzierung von bis zu 20 Jahren mit fünf tilgungsfreien Anlaufjahren zu vereinbaren. Die Zinssätze sind auch bei diesem KfW Kredit nach dem Risiko gestaffelt, es kommt demnach auf die Bonität des Antragstellers an.

Das KfW-Sonderprogramm für mittelst. Unternehmen – Betriebsmittel


Beim KfW-Sonderprogramm für mittelst. Unternehmen – Betriebsmittel sollen nicht die Investitionen in Anlagen oder Gebäuden gefördert werden, sondern es geht um die Förderung des Erwerbs von Betriebsmitteln. In den Bereich der Betriebsmittel fällt zum Beispiel der Ausbau eines vorhandenen Warenlagers (mittel- und langfristig). Es geht hier also nicht um Wareneinkäufe, die nur dem kurzfristigen Umschlage. Auch die Einstellung von neuem Personal und deren Gehaltszahlung wird dem Bereich Betriebsmittel zugeschrieben. Ebenfalls zu den finanzierbaren Betriebsmitteln zählen die benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Eine Kombination mit anderen Förderdarlehen der KfW ist bei diesem Programm problemlos möglich. Die Konditionen beim KfW-Sonderprogramm für mittlere Unternehmen – Betriebsmittel sind für den Kreditnehmer sehr vorteilhaft. So können die Betriebsmittel zum Beispiel bis zu 100 Prozent finanziert werden. Als Höchstgrenze für den Kreditbetrag gelten 50 Millionen Euro pro Unternehmen, wenn es sich um eine Leasinggesellschaft handelt kann das KfW Darlehen sogar bis zu einem Betrag von 200 Millionen Euro vergeben werden. Es sind zudem mehrere KfW Kredite dieser Art pro Unternehmensgruppe möglich und die Haftungsfreistellung der Hausbank beträgt 60 Prozent. Bezüglich der maximalen Förderung im Verhältnis zur Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens gibt es zwei Varianten. Innerhalb der „Standard“ Variante kann eine Gesamtsumme von 30 Prozent der letzten Bilanzsumme durch das KfW Darlehen gefördert werden, innerhalb der „Flexibel“ Variante sind es bis zu 50 Prozent der letzten Bilanzsumme. Dabei sind jedoch die genannten Darlehenshöchstbeträge als Grenze zu beachten. Die Laufzeit des Kredites beträgt maximal fünf Jahre, es können in der Variante Standard ein tilgungsfreies Anlaufjahr und in der Variante Flexibel zwei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Neben der regelmäßigen Tilgung kann man bei diesem KfW Kredit auch die Form des endfälligen Darlehens wählen. Die Zinssätze sind an den Kapitalmarktzinsen orientiert und beinhalten wie alle Darlehen im Zuge des Sonderprogramms ein risikogerechtes Zinssystem.

Das KfW-Sonderprogramm für große Unternehmen – Investitionen


Von den förderungsfähigen Maßnahmen her unterscheidet sich das KfW-Sonderprogramm für große Unternehmen – Investitionen nicht von dem KfW-Sonderprogramm für mittelst. Unternehmen – Investitionen. Lediglich bei den Konditionen gibt es in einigen Bereichen Unterschiede zwischen den beiden Sonderprogrammen. So liegt beispielsweise der Höchstbetrag bei diesem KfW Darlehen für große Unternehmen bei 300 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung bis zu 100 Prozent der Investitionen erfolgen kann. Die Kreditlaufzeit beträgt auch hier maximal acht Jahre bzw. bis zu 20 Jahre, wenn die Investitionen Bauvorhaben beinhalten. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren sind bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der zu einhundert Prozent ausgezahlte Kreditbetrag muss innerhalb von einem Monat und zwei Tagen abgerufen werden, ansonsten wir pro Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent berechnet. Bei einem Höchstbetrag von 300 Millionen Euro wären das somit pro Monat 750.000 Euro. Bei einer Kreditlaufzeit von bis zu drei Jahren kann alternativ zur kontinuierlichen Tilgung auch ein endfälliges Darlehen gewählt werden. Der genaue Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarkt und vor allem nach der Bonität des Antragstellers.

Das KfW-Sonderprogramm für große Unternehmen – Betriebsmittel


Die förderungsfähigen Maßnahmen sind bei diesem KfW-Sonderprogramm für große Unternehmen – Betriebsmittel identisch mit denen beim Programm für mittelst. Unternehmen. Die maximale Finanzierungsgröße ist auch hier an der Bilanzsumme ausgerichtet und beträgt innerhalb der beiden verschiedenen Varianten ebenfalls 30 Prozent bzw. 50 Prozent auf der Basis der letzten Bilanzsumme. In Anspruch nehmen können dieses Programm für große Unternehmen übrigens alle Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Bei diesem Umsatz liegt also auch die Grenze zwischen einem aus Sicht des KfW mittelständischem und einem großen Unternehmen. Die Haftungsfreistellung der Hausbank beträgt bei diesem KfW Darlehen des KfW-Sonderprogramms für große Unternehmen – Betriebsmittel 50 Prozent. Wie „üblich“ sind die Zinssätze auch hier nach dem risikogerechten Zinssystem gestaffelt und die Darlehensauszahlung erfolgt ohne Disagio.

Das KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierung


Das KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierung ist vor allem zur Förderung von Investitionen gedacht, die durch eine Projektgesellschaft durchgeführt werden. Es handelt sich daher also meistens um relativ „große“ Projekte und Investitionen. Konkret sollten Projekte gefördert werden, die unter anderem auch bei der Nutzung von erneuerbaren Energien stattfinden. Aber natürlich können auch andere Projekte außerhalb des Energiebereichs gefördert werden. Die KfW beteiligt sich an der Finanzierung entweder durch ein Bankenkonsortium als dessen „Mitglied“ oder stellt bis zu 70 Prozent der Finanzierung beim Weg über die Hausbank zur Verfügung, wobei eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent erfolgt. Förderberechtigt in der Sparte der erneuerbaren Energien sind alle Projekte ab einem Volumen von zehn Millionen Euro. Die Obergrenze beim Finanzierungsanteil der KfW durch das vergebene KfW Darlehen liegt im Allgemeinen bei 200 Millionen Euro, wobei in Ausnahmen auch noch höhere Darlehenssummen möglich sind. Die maximale Tilgungsdauer beträgt 20 Jahre (bei Bauvorhaben). Die KfW Darlehen werden in aller Regel mit einer Zinsbindung von drei Jahren vergeben, wobei nach Ablauf dieser drei Jahre dann neu über den Zinssatz verhandelt wird. Bei relativ langen Laufzeiten kann allerdings auch eine bis zu achtjährige Zinsbindung genutzt werden. Die Zinssätze werden je nach Bonität, Laufzeit und Zinsbindung festgelegt. Im günstigsten Fall kann man das Darlehen aus dem KfW-Sonderprogramm Projektfinanzierung derzeit (Stand 25. September 2010) zu einem Zinssatz von 2,68 Prozent bekommen.