Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Dienstwagen-Fahrer von Ministerien bekommen teilweise keine Bußgelder

Gleiches Recht für alle?


Die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ist ein wichtiger Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Doch bei einigen Fahrzeugen der Landesregierung wird dieser Grundsatz zum Teil nicht eingehalten: Dienstwagen-Fahrer von Ministerien bekommen teilweise keine Bußgelder, wenn sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts begehen. Grüne und Linke kritisieren das Vorgehen und nennen es "rechtlich fragwürdig". Wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung?


Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Was ist eine Übermittlungssperre?


Laut §41 Abs. 1 StVG ist die Anordnung von "Übermittlungssperren" in den Fahrzeug-Registern zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halter-Daten bestehen. Dieses Interesse besteht auch bei den Fahrzeugen der Landesregierung. Eine Übermittlungssperre schützt dann die betroffenen Fahrer, da der Name des Fahrers nur innerhalb der Behörde bekannt ist.
Nach §41 Abs. 3 StVG ist die Übermittlung trotz bestehender Sperre im Einzelfall zulässig, wenn an der Kenntnis der gesperrten Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse, insbesondere an der Verfolgung von Straftaten besteht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 9 Kilometer pro Stunde würde damit nicht zwangsläufig zur Meldung des Fahrers führen.


Wie wird in anderen Ministerien gehandhabt?


Eine Abfrage von MDR SACHSEN-ANHALT ergab, dass die Nicht-Weitergabe von Fahrer-Daten an Ordnungsbehörden in anderen Landesministerien ebenfalls so gehandhabt wird. Einige Ministerien schreiben auf Nachfrage, dass bei Fahrzeugen mit Kennzeichen zur besonderen Verwendung bzw. zivile Zweit-Kennzeichen die Halter-Ermittlung möglich ist. Trotzdem wird im Anschluss nicht immer eine Weitergabe der Fahrer-Daten an die zuständigen Behörden vorgenommen.
Aus dem Umweltministerium heißt es: "Im Jahr 2022 gab es insgesamt vier dieser Halter-Anfragen. Diese Anfragen und die zugrunde liegenden Verkehrsverstöße werden innerhalb des MWU genau ausgewertet, mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der hauptberuflichen Fahrer, aber in weniger schwerwiegenden Fällen bislang nicht weiter geahndet."
Auch im Bildungsministerium liegen weitere Fälle vor: "Aus dem Jahr 2022 befinden sich drei Verstöße derzeit in der Überprüfung," so ein Sprecher. Im Falle eines Verstoßes trägt der Fahrzeugführer die Kosten. Auf eine Übermittlung wurde jedoch verzichtet.
Das Innenministerium beantwortet hingegen alle Halter-Anfragen. Im Jahr 2022 gab es nach eigenen Angaben keine Verkehrsverstöße.


Fazit:


Bei Dienstwagen-Fahrern von Ministerien wird teilweise nicht das gleiche Recht angewendet wie bei "normalen" Autofahrern. Durch die "Übermittlungssperre" können betroffene Fahrer vor Nachteilen bewahrt werden, doch darf nicht vergessen werden, dass auch sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten müssen.